Jörg Dilger zeichnet die Entstehung sowie den staatsvertraglichen und den gemeinschaftsrechtlichen Kontext der EheeVGVVO, die zum 1. März 2005 in Kraft treten wird, nach. Nach einer Darstellung ihres Anwendungsbereiches erläutert und analysiert er neben den zuständigkeitsrelevanten Anknüpfungsmomenten rechtsvergleichend die einzelnen Entscheidungszuständigkeiten der EheeVGVVO sowie deren Rechtshängigkeitsregelung. Hierbei richtet er unter anderem sein besonderes Augenmerk auf die Frage, ob die in der EheeVGVVO vorgesehene zuständigkeitsbegründende Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit bzw. an das domicile mit dem in Art. 12 EG festgeschriebenen Diskriminierungsverbot vereinbar ist.
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