In demokratischen, pluralistischen und säkularen Gesellschaften ist die Religionsfreiheit ein Grundrecht, das allen Personen und religiösen Organisationen/Körperschaften zusteht. Eine Besonderheit dieses Menschenrechts ist, dass es sich um ein Recht handelt, das auf einer persönlichen Überzeugung beruht. Diese kann "bizarr, unlogisch oder irrational" sein, ist aber dennoch im Interesse der Religionsfreiheit schützenswert. Wenn die Äußerung eines religiösen Glaubens oder einer religiösen Praxis jedoch gegen das Zivil- oder Strafrecht verstößt, muss dies innerhalb des entsprechenden gesetzlichen Rahmens behandelt werden, um den Zuwiderhandelnden zur Verantwortung zu ziehen. Staatliche Maßnahmen zur Regulierung religiöser Einrichtungen in Form eines allgemeinen Aufsichtsrates oder einer Dachorganisation stellen einen unangemessenen und nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Religionsfreiheit dar und sind daher verfassungswidrig. Das Recht auf Religionsfreiheit hängt für seine verfassungsrechtliche Gültigkeit - und Lebensfähigkeit - davon ab, dass der Staat nicht eingreift (oder reguliert), außer in den Fällen, die in den einschlägigen Gesetzen vorgesehen sind.
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