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Die Praxis der Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums über Online-Plattformen wie Airbnb wird im Englischen als 'Homesharing' bezeichnet und gehört zur Wirtschaftsform der 'Sharing Economy'. Dem sinnvollen Anliegen der 'Sharing Economy', Ressourcen optimal zu nutzen, steht im Bereich der Kurzzeitvermietung die Sorge der drohenden Wohnraumverknappung gegenüber, wenn bislang dauerhaft vermietete Wohnungen vom Wohnungsmarkt genommen und ausschließlich zur Kurzzeitvermietung angeboten werden. Diese Problemstellung nimmt die Untersuchung zum Anlass, den Geschäftsbereich des 'Homesharing' aus einer…mehr

Produktbeschreibung
Die Praxis der Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums über Online-Plattformen wie Airbnb wird im Englischen als 'Homesharing' bezeichnet und gehört zur Wirtschaftsform der 'Sharing Economy'. Dem sinnvollen Anliegen der 'Sharing Economy', Ressourcen optimal zu nutzen, steht im Bereich der Kurzzeitvermietung die Sorge der drohenden Wohnraumverknappung gegenüber, wenn bislang dauerhaft vermietete Wohnungen vom Wohnungsmarkt genommen und ausschließlich zur Kurzzeitvermietung angeboten werden. Diese Problemstellung nimmt die Untersuchung zum Anlass, den Geschäftsbereich des 'Homesharing' aus einer öffentlich-rechtlichen Perspektive zu analysieren und der Frage nach Regulierungsstrategien und Regulierungsmöglichkeiten nachzugehen. Die Untersuchung beleuchtet den Geschäftsbereich des 'Homesharing' aus einem rechtsvergleichenden und rechtsökonomischen Blickwinkel und legt auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen Gesetzgebungsvorschlag für die Zukunft vor.
Autorenporträt
Thomas Zott studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. 2010/11 folgte mit einer Förderung des DAAD ein LL.M.-Studium an der George Washington University Law School. Nach der Ersten Juristischen Prüfung 2013 absolvierte er das Rechtsreferendariat am OLG München mit Stationen in Augsburg, München und New York City. Im Anschluss daran war er von 2016 bis 2019 als wiss. Mitarbeiter bzw. Hilfskraft an der Universität Augsburg tätig. In dieser Zeit entstand seine Dissertation, die durch ein Promotionsstipendium der Hanns-Seidel-Stiftung gefördert wurde. Seit Oktober 2019 arbeitet er als Syndikusrechtsanwalt in München.