Aus dem Insiderhandel lässt sich in kurzer Zeit viel Profit schlagen. Die Ausnutzung asymmetrisch verteilter Information wurde denn auch in verschiedenen Gesetzgebungen unterbunden. Die vorliegende Arbeit untersucht den bis 2013 geltenden Insiderstraftatbestand in der Schweiz sowie den revidierten Tatbestand in Art. 40 BEHG. Neben den theoretischen Voraussetzungen werden aber auch konkrete Massnahmen vorgestellt, die Unternehmen zur Umsetzung der Gesetzeslage und damit zur Verhinderung von Insiderhandel anwenden können.