89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Das deutsche EStG unterscheidet seit seinem Erlass am 16.10.1934 in § 1 EStG zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.
Die Steuerpflichten waren jeweils ausschließlich; man war demnach entweder unbeschränkt, beschränkt oder nicht steuerpflichtig. In jüngerer Zeit wird diese Dichotomie zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht immer mehr aufgeweicht und es kommt zu einer Dynamisierung der persönlichen Steuerpflicht.
Im Jahr 1972 hat sich der Gesetzgeber für eine weitere Steuerpflicht entschieden. Im Rahmen des Außensteuergesetzes sollten gängige
…mehr

Produktbeschreibung
Das deutsche EStG unterscheidet seit seinem Erlass am 16.10.1934 in § 1 EStG zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.

Die Steuerpflichten waren jeweils ausschließlich; man war demnach entweder unbeschränkt, beschränkt oder nicht steuerpflichtig. In jüngerer Zeit wird diese Dichotomie zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht immer mehr aufgeweicht und es kommt zu einer Dynamisierung der persönlichen Steuerpflicht.

Im Jahr 1972 hat sich der Gesetzgeber für eine weitere Steuerpflicht entschieden. Im Rahmen des Außensteuergesetzes sollten gängige Steuervermeidungspraktiken verhindert werden.

Diese Dynamisierung der Steuerpflichten gibt dem Autor Anlass, sich mit dem Tatbestand der Besteuerung insgesamt auseinanderzusetzen. Er geht zunächst der Frage nach, was den Tatbestand der Besteuerung ausmacht und was eine Steuerpflicht leisten und beantworten muss, um als eigenständiger Steuerstatus zu gelten. Diese Grundlagen zur Steuerpflicht überträgt er auf den Tatbestand des § 2 AStG und gibt so Antworten auf verschiedene Systemfragen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Dr. Christian Stahl hat Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg studiert und das Rechtsreferendariat am LG Konstanz absolviert. Während des Studiums und Referendariats hat er sich durch seine Tätigkeit am Institut für Finanz- und Steuerrecht bei Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof und durch die Ausbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht beim DAI in Detmold auf das Steuerrecht spezialisiert. Nach Tätigkeiten im Bereich des Internationalen Steuerrechts in einer international tätigen Sozietät und in der deutschen Entwicklungshilfe im Ausland promovierte er unter Prof. Dr. Ekkehart Reimer am Institut für Finanz und Steuerrecht der Universität Heidelberg im Bereich des Außensteuerrechts.