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Seit 2008 besteht die relative Gesellschafterstellung im GmbH-Recht in § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Die Norm hat für die Innenverfassung der GmbH grundlegende Bedeutung. Sie allein bestimmt, wer mitgliedschaftliche Rechte ausüben darf. Egal ob bei Geschäftsführerbestellungen, Gewinnausschüttungen, Satzungsänderungen oder anderen Beschlüssen ist stets der Inhalt der Gesellschafterliste entscheidend. Beteiligen sich Nichtlistengesellschafter, droht die Beschlussnichtigkeit. Die hohe praktische Relevanz der Vorschrift zeigt sich an der zunehmenden Zahl ober- und höchstgerichtlicher Entscheidungen.…mehr

Produktbeschreibung
Seit 2008 besteht die relative Gesellschafterstellung im GmbH-Recht in § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG. Die Norm hat für die Innenverfassung der GmbH grundlegende Bedeutung. Sie allein bestimmt, wer mitgliedschaftliche Rechte ausüben darf. Egal ob bei Geschäftsführerbestellungen, Gewinnausschüttungen, Satzungsänderungen oder anderen Beschlüssen ist stets der Inhalt der Gesellschafterliste entscheidend. Beteiligen sich Nichtlistengesellschafter, droht die Beschlussnichtigkeit. Die hohe praktische Relevanz der Vorschrift zeigt sich an der zunehmenden Zahl ober- und höchstgerichtlicher Entscheidungen. Miller zeichnet die historischen Hintergründe seit Mitte des 19. Jahrhunderts nach, ordnet die Vorschrift dogmatisch ein, beschreibt deren Wirkungen und sortiert unter sorgfältiger Analyse der Meinungsvielfalt die Grenzen der relativen Gesellschafterstellung. Dabei wird die fast einhellig akzeptierte Grenze der »Zurechnung« erstmals ausführlich teleologisch hinterfragt. Die Arbeit präsentiertinsgesamt eine rechtssichere Lesart der Regelung.
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Autorenporträt
Matthias Miller studierte von 2009 bis 2015 Jura in Freiburg, Kalkutta und München. Sein Studium schloss er mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen in München ab. Er war Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung, des Max Weber-Programms und der DAAD/Promos-Auslandsförderung. Nach seiner Referendarzeit mit Stationen in Frankfurt a.M. und Stuttgart folgte 2018 das Zweite Juristische Staatsexamen in Stuttgart. Seit 2018 ist er Notarassessor der Notarkammer Baden-Württemberg, war dabei abgeordnet als Referent an das Deutsche Notarinstitut in Würzburg und ist derzeit tätig in Stuttgart. Zudem ist er seit 2021 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg.