Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gemacht, auf eine gute und vor allem effektive Corporate Governance hinzuwirken. Mit dieser Zielsetzung wurde in einer Abänderungsrichtlinie festgelegt, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen künftig umfassende Informationen (das sog. Corporate Governance Statement) hinsichtlich der im Unternehmen angewandten Corporate Governance abgeben müssen. In der Arbeit wird untersucht, ob das von der EU gewählte Vorgehen, verschärfte Publizitätsvorschriften hinsichtlich der Corporate Governance zu fordern, grundsätzlich einen für Deutschland sinnvollen Weg darstellt, um indirekt die Unternehmensführung und -kontrolle in den Unternehmen zu verbessern. Weiterhin wird untersucht, inwieweit durch die geforderte Prüfung eine ausreichende Überwachung der erklärten Informationen möglich ist und ob die für die Vermittlung der relevanten Informationen vorgesehene Publizität sinnvoll und angemessen ist.