Im zivilrechtlichen wie im strafrechtlichen Bereich vollzieht sich eine Repersonalisierung und Resubjektivierung des Rechtskonflikts. Das deutsche Schadensersatzrecht richtet den Blick verstärkt auf den "Täter" und operiert unter Durchbrechung des Ausgleichsprinzips in den verschiedensten Bereichen mit pönal-vergeltenden und präventiven Wertungen bei Begründung und Ausgestaltung von Schadensersatzansprüchen. Im Strafrecht wiederum rückt zunehmend das "Opfer" in den Fokus und der Ausgleich zwischen Täter und Opfer wird immer stärker als Zielsetzung definiert. Die Arbeit verknüpft zum ersten Mal diese beiden hochaktuellen Entwicklungslinien und ihre Wechselwirkungen und problematisiert die Entwicklung auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Zugleich wird in diesem Zusammenhang eine genaue Analyse von "punitive/exemplary damages" in den einzelnen Ländern des common law vorgenommen und die nicht erst seit dem 66. Deutschen Juristentag diskutierte Implementierung eines Strafschadensersatzes ins deutsche Recht eingehend erörtert.