Im Zuge einer bautechnischen, architektonischen und historischen Auseinandersetzung mit den ländlichen Wohnsitzen des römischen Hochadels aus der Umgebung von Tivoli konnten weitreichende neue Ergebnisse erzielt werden.
Die bautechnische Untersuchung ergab die Datierung der tiburtinischen Otiumvillen in das 2. Jahrhundert v. Chr. Es zeigte sich außerdem, dass sich beinahe die gesamte architektonische Entwicklung der dortigen Otiumvillen, von denen 60 Beispiele behandelt wurden, noch im 2. Jahrhundert v. Chr. vollzieht und die gewaltigen Caementicium-Otiumvillen sogar schon mit der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts verbunden werden müssen.
Im Rahmen der weiterführenden wissenschaftlichen Analyse gelang es, die architektonische Genese der Bauform Otiumvilla von Beginn an nachzuzeichnen und dabei auch zum ersten Mal zu klären, wodurch sich eine republikanische Otiumvilla topographisch und architektonisch überhaupt definiert. Nach tiburtinischer Version liegt deren architektonischer Startpunkt in der deutlichen räumlichen Trennung von zwei unterschiedlichen Lebensbereichen und wird im Rahmen der Hangvillen durch die horizontale Unterscheidung eines oberen Wohn- und eines unteren Gartenbereichs ausgedrückt. Das Ziel der architektonischen 'Otiumvillen-Idee' besteht einerseits in der Nobilisierung eines gesonderten Wohnbereichs und andererseits in der Schaffung eines weitläufigen Gartenbereichs. Die Umsetzung dieser Otiumvillen-Idee enthält die praktische Ausgestaltung der horizontalen Villenaufteilung mit den Mitteln der Caementicium-Bauweise, wobei unter anderem der neue Baukörper der basis villae in die Otiumvillenarchitektur eingeführt wird. Im Vergleich mit der konkreten architektonischen Verbesserung der luxuriösen Wohnumstände spielen die Fragen nach der repräsentativen Außenwirkung und des baukünstlerischen Gesamteindrucks bei den frühesten tiburtinischen Otiumvillen nur eine untergeordnete Rolle. Hier zeigt sich ein Unterschied zu den Otiumvillen aus der Umgebung von Sperlonga, bei denen die Außenwirkung zu den ursprünglichen Gestaltungszielen zählt. Die architekturhistorische Auseinandersetzung ergab als übergeordnetes Resultat, dass der privaten Villenarchitektur im Rahmen der mittelitalischen Caementicium-Baukunst sowohl in Bezug auf Innovationsabläufe als auch auf Bauvolumina gegenüber der vergleichbaren sakralen und staatlich-repräsentativen Architektur ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden muss als bisher geschehen.
Die weitreichendsten wissenschaftlichen Auswirkungen der archäologischen Ergebnisse betreffen die historische Einordnung des republikanischen Otiumphänomens. Es konnte gezeigt werden, dass die archäologische Datierung der megalomanen Caementicium-Otiumvillen Tivolis in die erste Hälfte des 2. Jahrhundert v. Chr. den historischen Quellen keineswegs widerspricht, sondern mit diesen gut in Übereinstimmung zu bringen ist. Begreift man das Otiumvillen-Phänomen als transgressives Ausgreifen des römischen Adels über die Normengrenzen des mos maiorum und verbindet damit die Befriedigung des Bedürfnisses nach fürstlichen Wohnumständen außerhalb der stadtrömischen Kontrollinstanzen, so ergibt sich nicht nur, dass ein solches Ausgreifen in der ersten Hälfte des 2. Jahrhundert v. Chr. gut verständlich wird, sondern auch, dass es zwingend mit megalomanen Gesamtausmaßen und luxuriösen Wohnumständen verbunden werden muss.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Die bautechnische Untersuchung ergab die Datierung der tiburtinischen Otiumvillen in das 2. Jahrhundert v. Chr. Es zeigte sich außerdem, dass sich beinahe die gesamte architektonische Entwicklung der dortigen Otiumvillen, von denen 60 Beispiele behandelt wurden, noch im 2. Jahrhundert v. Chr. vollzieht und die gewaltigen Caementicium-Otiumvillen sogar schon mit der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts verbunden werden müssen.
Im Rahmen der weiterführenden wissenschaftlichen Analyse gelang es, die architektonische Genese der Bauform Otiumvilla von Beginn an nachzuzeichnen und dabei auch zum ersten Mal zu klären, wodurch sich eine republikanische Otiumvilla topographisch und architektonisch überhaupt definiert. Nach tiburtinischer Version liegt deren architektonischer Startpunkt in der deutlichen räumlichen Trennung von zwei unterschiedlichen Lebensbereichen und wird im Rahmen der Hangvillen durch die horizontale Unterscheidung eines oberen Wohn- und eines unteren Gartenbereichs ausgedrückt. Das Ziel der architektonischen 'Otiumvillen-Idee' besteht einerseits in der Nobilisierung eines gesonderten Wohnbereichs und andererseits in der Schaffung eines weitläufigen Gartenbereichs. Die Umsetzung dieser Otiumvillen-Idee enthält die praktische Ausgestaltung der horizontalen Villenaufteilung mit den Mitteln der Caementicium-Bauweise, wobei unter anderem der neue Baukörper der basis villae in die Otiumvillenarchitektur eingeführt wird. Im Vergleich mit der konkreten architektonischen Verbesserung der luxuriösen Wohnumstände spielen die Fragen nach der repräsentativen Außenwirkung und des baukünstlerischen Gesamteindrucks bei den frühesten tiburtinischen Otiumvillen nur eine untergeordnete Rolle. Hier zeigt sich ein Unterschied zu den Otiumvillen aus der Umgebung von Sperlonga, bei denen die Außenwirkung zu den ursprünglichen Gestaltungszielen zählt. Die architekturhistorische Auseinandersetzung ergab als übergeordnetes Resultat, dass der privaten Villenarchitektur im Rahmen der mittelitalischen Caementicium-Baukunst sowohl in Bezug auf Innovationsabläufe als auch auf Bauvolumina gegenüber der vergleichbaren sakralen und staatlich-repräsentativen Architektur ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt werden muss als bisher geschehen.
Die weitreichendsten wissenschaftlichen Auswirkungen der archäologischen Ergebnisse betreffen die historische Einordnung des republikanischen Otiumphänomens. Es konnte gezeigt werden, dass die archäologische Datierung der megalomanen Caementicium-Otiumvillen Tivolis in die erste Hälfte des 2. Jahrhundert v. Chr. den historischen Quellen keineswegs widerspricht, sondern mit diesen gut in Übereinstimmung zu bringen ist. Begreift man das Otiumvillen-Phänomen als transgressives Ausgreifen des römischen Adels über die Normengrenzen des mos maiorum und verbindet damit die Befriedigung des Bedürfnisses nach fürstlichen Wohnumständen außerhalb der stadtrömischen Kontrollinstanzen, so ergibt sich nicht nur, dass ein solches Ausgreifen in der ersten Hälfte des 2. Jahrhundert v. Chr. gut verständlich wird, sondern auch, dass es zwingend mit megalomanen Gesamtausmaßen und luxuriösen Wohnumständen verbunden werden muss.
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"Il volume merita ogni considerazione per la nuova luce che cerca di portare nella genesi e nella datazione dei complessi architettonici considerati e può essere un buon punto di partenza per esami successivi."
Von: Roberto Borgia
In: Atti e Memorie della Societa' Tiburtina di Storia e D'Arte, Vol. XCI 2018, p. 207-209.
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"[T]his volume represents a remarkable achievement - and not just for its main theses. It also offers many perceptive observations on technical details [...]. Martin Tombrägel is to be congratulated on his mastery of a complex body of material. He has written a rich and subtly nuanced analysis, which opens a new chapter in our interpretation of the architectural and social history of late-Republican Italy."
Von: Roger Ling
In: Bonner Jahrbücher Bd. 214 (2014), S. 351-354.
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"Abschließend bleibt festzuhalten, das T.s Buch einen ersten wichtigen Versuch darstellt, für die republikanischen Villen von Tivoli mit archäologischer Methodik eine chronologische Abfolge herauszuarbeiten. Die dabei au Basis einer Mauerwerkstopologie erstellten Datierung stützen sich allerdings gerade für die erste Hälfte des 2 Jhs. v. Chr. auf den Vergleich mit ebenfalls nicht eindeutig datierten stadtrömischen Bauten sowie auf die Prämisse einer linearen Entwicklung architektonischer Formen. Aus diesem Grund können T.s weitreichende historische Interpretationen und seine revisionistische Auslegung der literarischen Quellen nicht als verbindlich gelten. Für weitere intensive Forschungsdiskussionen und Bauuntersuchungen ist damit aber dennoch ein tragfähiges Fundament gelegt."
Dr. Dominik Maschek
In: Göttinger Forum für Altertumswissenschaften (GFA), S. 1029-1045.
http://gfa.gbv.de/dr,gfa,016,2013,r,20.pdf (31.07.2013; 16:13)
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"Die römische Villa als architektur- und kulturgeschichtliches Phänomen ist in neuerer Zeit mehrfach besprochen worden. In dieser Marburger Dissertation wird ein wichtiges Teilgebiet erschlossen und ausgewertet. Schwerpunkt ist eine neue Chronologie der wenig beachteten Terrassen als Unterbauten der Villen, die auch ohne Ausgrabung zugänglich sind. Vergleiche mit der Mauertechnik datierter Bauten in Tivoli und Südlatium ergeben eine überraschend große Zahl an Villen aus dem 2. Jh. v. Chr., die sehr eng nebeneinander liegen. Das ist viel früher als angenommen.
Davon ausgehend wird eine neue Interpretation der Villa als "Otiumvilla" versucht, die schon früh von der landwirtschaftlichen Grundlage der römischen Villa getrennt sein und der Aneignung griechischer Kultur gedient haben soll. Letzteres Phänomen ist unbestritten und wurde bisher mit der villa urbana, dem Wohnhaus des hauptstädtischen Grundeigentümers verbunden, neben dem sich der landwirtschaftliche Betrieb, die villa rustica befindet. Dies ist in Tivoli nur einmal nachweisbar. Allerdings sind diese Villen auch nicht ausgegraben. Man wird also für eine Überprüfung des interessanten Thesen des Verfassers - auch zur Datierung - auf Grabungen warten müssen.
Das ist nicht leicht zu lesen. Das liegt teils an der bei der Reihe üblichen Verlagerung des Katalogs in eine öffentlich zugängliche Datenbank. Zudem werden die Villen im Text und in den Abbildungen nicht mit dem topographischen Namen, sondern mit einer laufenden Nummer zitiert, die man in einer Konkordanz aufschlüsseln muss. Sicher wird das Buch in der Diskussion eine wichtige Rolle spielen."
Harald Mielsch
In: Antike Welt. 5/2012. S. 88.
Von: Roberto Borgia
In: Atti e Memorie della Societa' Tiburtina di Storia e D'Arte, Vol. XCI 2018, p. 207-209.
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"[T]his volume represents a remarkable achievement - and not just for its main theses. It also offers many perceptive observations on technical details [...]. Martin Tombrägel is to be congratulated on his mastery of a complex body of material. He has written a rich and subtly nuanced analysis, which opens a new chapter in our interpretation of the architectural and social history of late-Republican Italy."
Von: Roger Ling
In: Bonner Jahrbücher Bd. 214 (2014), S. 351-354.
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"Abschließend bleibt festzuhalten, das T.s Buch einen ersten wichtigen Versuch darstellt, für die republikanischen Villen von Tivoli mit archäologischer Methodik eine chronologische Abfolge herauszuarbeiten. Die dabei au Basis einer Mauerwerkstopologie erstellten Datierung stützen sich allerdings gerade für die erste Hälfte des 2 Jhs. v. Chr. auf den Vergleich mit ebenfalls nicht eindeutig datierten stadtrömischen Bauten sowie auf die Prämisse einer linearen Entwicklung architektonischer Formen. Aus diesem Grund können T.s weitreichende historische Interpretationen und seine revisionistische Auslegung der literarischen Quellen nicht als verbindlich gelten. Für weitere intensive Forschungsdiskussionen und Bauuntersuchungen ist damit aber dennoch ein tragfähiges Fundament gelegt."
Dr. Dominik Maschek
In: Göttinger Forum für Altertumswissenschaften (GFA), S. 1029-1045.
http://gfa.gbv.de/dr,gfa,016,2013,r,20.pdf (31.07.2013; 16:13)
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"Die römische Villa als architektur- und kulturgeschichtliches Phänomen ist in neuerer Zeit mehrfach besprochen worden. In dieser Marburger Dissertation wird ein wichtiges Teilgebiet erschlossen und ausgewertet. Schwerpunkt ist eine neue Chronologie der wenig beachteten Terrassen als Unterbauten der Villen, die auch ohne Ausgrabung zugänglich sind. Vergleiche mit der Mauertechnik datierter Bauten in Tivoli und Südlatium ergeben eine überraschend große Zahl an Villen aus dem 2. Jh. v. Chr., die sehr eng nebeneinander liegen. Das ist viel früher als angenommen.
Davon ausgehend wird eine neue Interpretation der Villa als "Otiumvilla" versucht, die schon früh von der landwirtschaftlichen Grundlage der römischen Villa getrennt sein und der Aneignung griechischer Kultur gedient haben soll. Letzteres Phänomen ist unbestritten und wurde bisher mit der villa urbana, dem Wohnhaus des hauptstädtischen Grundeigentümers verbunden, neben dem sich der landwirtschaftliche Betrieb, die villa rustica befindet. Dies ist in Tivoli nur einmal nachweisbar. Allerdings sind diese Villen auch nicht ausgegraben. Man wird also für eine Überprüfung des interessanten Thesen des Verfassers - auch zur Datierung - auf Grabungen warten müssen.
Das ist nicht leicht zu lesen. Das liegt teils an der bei der Reihe üblichen Verlagerung des Katalogs in eine öffentlich zugängliche Datenbank. Zudem werden die Villen im Text und in den Abbildungen nicht mit dem topographischen Namen, sondern mit einer laufenden Nummer zitiert, die man in einer Konkordanz aufschlüsseln muss. Sicher wird das Buch in der Diskussion eine wichtige Rolle spielen."
Harald Mielsch
In: Antike Welt. 5/2012. S. 88.