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Entsprechend der Stellung als höchstes Gericht des Alten Reichs war bei der Errichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 kein Rechtsmittel gegen dessen Urteile vorgesehen. Trotzdem wurde bereits in der Reichskammergerichtsordnung von 1548 die Revision als Anfechtungsmöglichkeit der höchstgerichtlichen Urteile geregelt. Neben dieser Eigenschaft als eigentlich nicht vorgesehene Überprüfung höchstgerichtlicher Urteile, war insbesondere die neuartige Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfragen bemerkenswert. Die Arbeit untersucht die Entstehung und Entwicklung der Revision im Verfahren vor…mehr

Produktbeschreibung
Entsprechend der Stellung als höchstes Gericht des Alten Reichs war bei der Errichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 kein Rechtsmittel gegen dessen Urteile vorgesehen. Trotzdem wurde bereits in der Reichskammergerichtsordnung von 1548 die Revision als Anfechtungsmöglichkeit der höchstgerichtlichen Urteile geregelt. Neben dieser Eigenschaft als eigentlich nicht vorgesehene Überprüfung höchstgerichtlicher Urteile, war insbesondere die neuartige Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfragen bemerkenswert. Die Arbeit untersucht die Entstehung und Entwicklung der Revision im Verfahren vor dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat und wirft einen Ausblick auf die partikularrechtliche Situation sowie die weitere Entwicklung im 19. Jahrhundert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die historische Entwicklung des Rechtsinstituts am RKG und am RHR, dessen dogmatische Inhalte sowie die durch die kaiserlich-reichsständischen und konfessionellen Gegensätze geprägten Interessen der Akteure an einer erneuten Überprüfung der höchstgerichtlichen Urteile.
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Autorenporträt
Dominik Kirschvink studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Anschluss arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht und Deutsches Bürgerliches Recht an der LMU, bevor er das Referendariat mit Stationen in Hamburg, Lima (Peru) und Kapstadt (Südafrika) absolvierte. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2012 wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Januar 2018 promoviert. Dominik Kirschvink arbeitet als Rechtsanwalt in München.