Das bereits in 7. Auflage vorliegende Standardwerk zum Revisionsrecht bietet eine hervorragende und gründliche Darstellung des schwierigen Rechtsgebiets der Revision im Strafprozeß. Das Werk wendet sich an alle mit der Revision in Strafsachen befaßten Juristen in Praxis, Ausbildung und Wissenschaft, indem es insbesondere aus der Perspektive der Bearbeiter von Revisionsbegründungen den gesamten Gang des Rechtsmittels - von der Verkündung des anzufechtenden Urteils bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts bzw. des neu mit der Sache befaßten Tatgerichts - behandelt.
Die bereits in den Vorauflagen bewährte Struktur der Darstellung wurde beibehalten und ermöglicht so ein rasches Einarbeiten in die dargestellte Rechtsmaterie wie auch den gezielten Zugriff auf Problemschwerpunkte. Die seit der Vorauflage intensiv geführte Diskussion innerhalb des Gegenstandsbereiches, die nicht ohne Auswirkung in der Rechtsprechung blieb, machte eine umfassende Neubearbeitung erforderlich. In ihr gelingt es dem Verfasser - langjährigem Strafverteidiger und Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main - die neueren Entwicklungen des Revisionsrechts abzubilden und mit eigenen kritischen Vorschlägen zu ergänzen.
Die bereits in den Vorauflagen bewährte Struktur der Darstellung wurde beibehalten und ermöglicht so ein rasches Einarbeiten in die dargestellte Rechtsmaterie wie auch den gezielten Zugriff auf Problemschwerpunkte. Die seit der Vorauflage intensiv geführte Diskussion innerhalb des Gegenstandsbereiches, die nicht ohne Auswirkung in der Rechtsprechung blieb, machte eine umfassende Neubearbeitung erforderlich. In ihr gelingt es dem Verfasser - langjährigem Strafverteidiger und Honorarprofessor an der Universität Frankfurt am Main - die neueren Entwicklungen des Revisionsrechts abzubilden und mit eigenen kritischen Vorschlägen zu ergänzen.
Aus Rezensionen der Vorauflage:
"Aus diesem Buch hat eine ganze Generation Strafrichter und Strafverteidiger die Feinheiten des Revisionsrechts gelernt. Lebendigkeit und Anschaulichkeit der Darstellung und die literarischen Qualitäten des Werkes sind oft gerühmt worden. (...) Tatsächlich vermittelt das Buch strafprozessuales Wissen auf eine Weise, die im rechtswissenschaftlichen Schrifttum unseres Landes ganz selten anzutreffen ist: es steht auf hohem wissenschaftlichen Niveau und ist trotzdem geistreich und kurzweilig geschrieben. (...)"
Vors. Richter am Kammergericht K. Meyer, Berlin
In: Juristische Rundschau
"(...) Jeder Richter, Staatsanwalt, besonders aber jeder Strafverteidiger ist wohlberaten, seinen "Sarstedt/Hamm" nicht nur griffbereit zu haben. Besser ist es, er hat ihn schon "zerlesen", bevor er mit der Verteidigung beginnt. (...) Dem Richter wird dieses Werk helfen, seine Urteile "revisionssicher" zu machen, "revisionssicher" in dem Sinne, daß ihm schon in der Tatsacheninstanz oder bei der Absetzung der Urteilsgründe keine "revisionsträchtigen" Fehler unterlaufen. (...)"
Dr. Dieter Meyer, Richter am LG Flensburg
In: Das Juristische Büro
"Aus diesem Buch hat eine ganze Generation Strafrichter und Strafverteidiger die Feinheiten des Revisionsrechts gelernt. Lebendigkeit und Anschaulichkeit der Darstellung und die literarischen Qualitäten des Werkes sind oft gerühmt worden. (...) Tatsächlich vermittelt das Buch strafprozessuales Wissen auf eine Weise, die im rechtswissenschaftlichen Schrifttum unseres Landes ganz selten anzutreffen ist: es steht auf hohem wissenschaftlichen Niveau und ist trotzdem geistreich und kurzweilig geschrieben. (...)"
Vors. Richter am Kammergericht K. Meyer, Berlin
In: Juristische Rundschau
"(...) Jeder Richter, Staatsanwalt, besonders aber jeder Strafverteidiger ist wohlberaten, seinen "Sarstedt/Hamm" nicht nur griffbereit zu haben. Besser ist es, er hat ihn schon "zerlesen", bevor er mit der Verteidigung beginnt. (...) Dem Richter wird dieses Werk helfen, seine Urteile "revisionssicher" zu machen, "revisionssicher" in dem Sinne, daß ihm schon in der Tatsacheninstanz oder bei der Absetzung der Urteilsgründe keine "revisionsträchtigen" Fehler unterlaufen. (...)"
Dr. Dieter Meyer, Richter am LG Flensburg
In: Das Juristische Büro