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Erscheint vorauss. 21. Januar 2025
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Der Widerruf von Verbraucherdarlehen ist Gegenstand vieler Prozesse. Häufig wird nicht nur über die Belehrung, sondern auch über die Verwirkung gestritten. Der XI. Zivilsenat des BGH entschied hierzu stets, letztere sei drittinstanzlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Nachdem der Autor zunächst die Entstehung der Verwirkung und des Widerrufsrechts nachzeichnet, analysiert er diese Spruchpraxis des XI. Zivilsenats bei der Prüfung des Verwirkungstatbestands im Vergleich zum weiter reichenden Vorgehen anderer Senate. Er zeigt auf, dass die richtige Bemessung der Prüfung von einem klassischen…mehr

Produktbeschreibung
Der Widerruf von Verbraucherdarlehen ist Gegenstand vieler Prozesse. Häufig wird nicht nur über die Belehrung, sondern auch über die Verwirkung gestritten. Der XI. Zivilsenat des BGH entschied hierzu stets, letztere sei drittinstanzlich nur eingeschränkt nachprüfbar. Nachdem der Autor zunächst die Entstehung der Verwirkung und des Widerrufsrechts nachzeichnet, analysiert er diese Spruchpraxis des XI. Zivilsenats bei der Prüfung des Verwirkungstatbestands im Vergleich zum weiter reichenden Vorgehen anderer Senate. Er zeigt auf, dass die richtige Bemessung der Prüfung von einem klassischen Problem abhängt: der Abgrenzung von Rechts- und Tatfrage. Der Autor würdigt das Schrifttum hierzu und demonstriert in seinem eigenen Ansatz, dass Rechts- und Tatfrage stets klar trennbar sind, diese Trennung auch die Reichweite der revisionsgerichtlichen Kontrolle bestimmen muss, und dass auf dieser Grundlage die Verwirkung rechtlich voll nachprüfbar ist.
Autorenporträt
Ernst Jesco Hartung ist Arzt und Rechtsreferendar in Berlin.