Erst nach einem jahrzehntelangen - ebenso komplizierten wie kontroversen - Diskussionsprozess gelang es im Jahre 2001, das SE-Statut zu verabschieden. Haupthindernis war die Frage der Arbeitnehmerbeteiligung in den Gesellschaftsorganen einer SE. Aufgrund des Kompromisscharakters der SE-Verordnung und insbesondere der SE-Richtlinie sind zahlreiche Regelungslücken, kompliziert gestaltete Normen und Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Arbeitnehmerpartizipation entstanden. Die Arbeit behandelt ausführlich diese bestehenden Unklarheiten. Anschließend befasst sie sich mit der Umsetzung der Richtlinie in das deutsche Recht und der damit verbundenen Probleme und Defizite. Schließlich werden die möglichen Auswirkungen des Konzeptes von Verhandlungslösung und absichernder Auffangregelung auf die europäische und deutsche Mitbestimmung dargestellt.
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