Eine Untersuchung, inwieweit sich die Zivilrechtssysteme der europäischen Mitgliedstaaten durch die gemeinschaftsrechtliche Normsetzung tatsächlich angenähert haben, fehlt. Die hier vorgelegte Arbeit schließt diese Lücke für den Bereich der richtlinienkonformen Auslegung, d.h. die Pflicht, das nationale Recht im Bezug auf die Richtlinie auszulegen. Der deutsch-französische Rechtsvergleich führt dabei vor Augen, wie entscheidend die rechtskulturellen Grundlagen einer Zivilrechtsordnung auch für das Wirken des Gemeinschaftsrechts sind. So zeigt die Autorin, dass die Zivilrechtswissenschaft in beiden Ländern ihre traditionelle Auslegungslehre auch bei Behandlung der richtlinienkonformen Auslegung aufrechterhalten hat. Wie die vergleichende Analyse von Entscheidungen der Cour de cassation und des Bundesgerichtshofes belegt, wirkt sich dies auch in der gerichtlichen Praxis aus und führt zu teilweise konträren Entscheidungen. Das nationale Vorverständnis gefährdet somit den mit der Richtlinie vorrangig verfolgten Rechtsangleichungszweck. Die Integration im Zivilrecht kann daher - so das Fazit der Verfasserin - nur gelingen, wenn verstärkt gemeineuropäisch über Methodenfragen nachgedacht wird.