Rechtsgeschichtliche Forschung in Freiburg hat eine lange Tradition. Otto Lenels Rekonstruktionen des Edictum perpetuum und der klassischen Juristenschriften wurden zum unentbehrlichen Rüstzeug der Romanistik auf der ganzen Welt und sind es bis heute geblieben. Aus der Feder Freiburger Forscher stammen zwei der bedeutendsten Gesamtdarstellungen der Rechtsgeschichte: Franz Wieackers »Privatrechtsgeschichte der Neuzeit« und Karl Kroeschells dreibändige »Deutsche Rechtsgeschichte«.Monographien, Editionen, Aufsatz- und Tagungsbände präsentiert das Freiburger Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung in der Reihe »Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen«. Die Reihe erschien erstmals von 1931 bis 1937. Sie wurde 1978 von Karl Kroeschell, Detlef Liebs und Joseph Georg Wolff wiederbegründet. Die »Abhandlungen« stehen sowohl für Freiburger Forscherinnen und Forscher als auch für Gäste offen.
»Mit der Arbeit von Muscheler liegt eine inhaltsreiche und höchst lesenswerte Studie vor, die nachdrücklich daran erinnert, daß das BGB nicht nur das Werk der Wissenschaft und der unabhängigen BGB-Kommissionen ist, sondern in gleicher Weise, zumindest soweit es die rechtspolitischen Grundentscheidungen angeht, auch auf den Einflüssen der größeren Bundesstaaten beruht, unter denen Baden eine wichtige, wenn auch nicht herausragende Rolle gespielt hat.« Werner Schubert, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, 112/1995