Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage, ob das derzeitige institutionelle Gefüge der EU ausreichend ist, eine Kompensation der mit der europäischen Integration einhergegangenen Beschneidung der Kompetenzen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu ermöglichen. Nach einer Untersuchung der Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten der EU werden die derzeit bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten der Gebietskörperschaften auf den europäischen Entscheidungsprozess dargestellt. Zwar sind die Gebietskörperschaften unmittelbar am Entscheidungsprozess der EU durch den Ausschuss der Regionen beteiligt, jedoch bewirken dessen Rechte nicht eine vollständige Kompensation. Ein begrenzter Ausgleich findet durch die mediatisierte Einbindung der Gebietskörperschaften über die Mitgliedstaaten und durch die tatsächliche Einflussnahme auf die europäischen Entscheidungsprozesse statt. Der Autor kommt nach der Abwägung von verschiedenen Optimierungsansätzen zu dem Ergebnis, dass eine doppelte Stärkung des Ausschusses der Regionen zur Optimierung der regionalen und lokalen Einbindung im europäischen Entscheidungsprozess unverzichtbar ist.