Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Soziologie - Medien, Kunst, Musik, Note: 2,15, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Soziologie), Veranstaltung: Medien des Rechts, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Staatsanwaltschaft geht von folgender Tat aus: Am 15. September 2007 lieh die Angeklagte ihrer Freundin Sabine Pohl einen handygesteuerten Vibrator aus. Diesen hatte sie zuvor mit dem tödlichen Klapperschlangengift manipuliert. Wie von der Angeklagten erwartet, benutzte Sabine Pohl ihn noch am selben Abend. Sie verstarb an dem Schlangengift. Anna Kerner wird daher wegen Mordes angeklagt." In der Folge mit dem Titel "Der Killervibrator" kann der Zuschauer 45 Minuten lang mitverfolgen wie Barbara Salesch in ihrer Gerichtsshow herausfindet, ob Anna tatsächlich ihre Freundin hinterlistig mit dem ausgeliehenen, handygesteuerten und in Schlangengift getränkten Vibrator ermordet hat oder ob beide einer tragischen Verwechslung zum Opfer fielen, die dazu führte, dass Sabine Pohl auf der Geburtstagsfeier ihres Ehemanns plötzlich leblos zusammenbrach.In vorliegender Hausarbeit soll die Forschungsfrage beantwortet werden, inwiefern Gerichtsshows als "Medium des Rechts" betitelt werden können. Gerade von Akteuren des Rechtssystems stehen diese Shows unter dem Verdacht, ein schlechtes Licht auf das deutsche Rechtssystem und die Justiz zu werfen und das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit zu senken (Mackenroth 2002). Weiterhin wird der These nachgegangen, dass der Konsum solcher Shows einen Kultivierungseffekt mit sich bringt, wonach Vielsehern eine falsche Vorstellung von juristischen Verhandlungen und dem Rechtssystems im Allgemeinen vermittelt werde.
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