Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Human Rights and Conflict, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist eine unumstößliche Tatsache, dass Frauen selbst im 21. Jahrhundert noch in vielen Ländern und Regionen der Erde in vielen ihrer Menschenrechte beschnitten werden. Neben fehlendem Zugang zu wirtschaftlichen oder sozialen Gütern erfahren sie überall auf der Welt Unterdrückung und Gewalt. Seit Mitte der 1990er Jahre gelten Frauenrechte aber immerhin als Menschenrechte, womit das Menschenrechtskonzept erweitert wurde (vgl. Godel 2002, 358).Die vorliegende Arbeit stellt Frauenrechte in den Mittelpunkt, da sie in vielen Fällen nicht geachtet werden. Frauen scheinen besonders schwache Mitglieder vieler Gesellschaften zu sein, obwohl sie keine Bevölkerungsminderheit darstellen. Der Schutz
ihrer Rechte obliegt ihrem jeweiligen Heimat-Staat, der diesem Schutz jedoch nicht immer nachkommt. Besonders Nichtregierungsorganisationen (NGOs) treten dort hervor, wo der Staat seinen Pflichten zum Menschenrechtsschutz nicht, bzw. nicht mehr gerecht wird. Festzuhalten ist erstens also, dass Frauenrechte zum einen als Menschenrechte gelten, Frauen trotz dieser Entwicklung aber immer noch starke Diskriminierung und Gewalt erfahren woraus eine Verletzung ihrer Menschenrechte resultiert , und zweitens, dass NGOs sich besonders in den letzten Jahren verstärkt auf Menschenrechtsverletzungen konzentriert haben. Da Frauenrechte seit 1993 offiziell als Menschenrechte gelten, stellt sich folglich die Frage, wie weit der Frauenrechtsschutz durch NGOs vorangeschritten ist. Die Arbeit setzt sich zum Ziel, einen groben Überblick über die Rolle von NGOs im Frauenrechtsschutz zu geben, daher konzentriert sie sich nicht auf ein spezielles Land oder eine spezielle Organisation, sondern bleibt allgemein. Es werden jedoch im Hauptteil unter Punkt 3 einige Beispiele von Menschen-/Frauenrechtsorganisationen gegeben, um ihre Wirkung ob groß oder klein bleibt noch dahingestellt im Frauenrechtsschutz darzustellen. Der Arbeit wird die These vorangestellt, dass NGOs, in dem Fall Menschenrechts-NGOs, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Frauen Zugang zu ihren Menschenrechten zu gewährleisten. Diese Hypothese soll im Laufe der Arbeit überprüft werden.
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ihrer Rechte obliegt ihrem jeweiligen Heimat-Staat, der diesem Schutz jedoch nicht immer nachkommt. Besonders Nichtregierungsorganisationen (NGOs) treten dort hervor, wo der Staat seinen Pflichten zum Menschenrechtsschutz nicht, bzw. nicht mehr gerecht wird. Festzuhalten ist erstens also, dass Frauenrechte zum einen als Menschenrechte gelten, Frauen trotz dieser Entwicklung aber immer noch starke Diskriminierung und Gewalt erfahren woraus eine Verletzung ihrer Menschenrechte resultiert , und zweitens, dass NGOs sich besonders in den letzten Jahren verstärkt auf Menschenrechtsverletzungen konzentriert haben. Da Frauenrechte seit 1993 offiziell als Menschenrechte gelten, stellt sich folglich die Frage, wie weit der Frauenrechtsschutz durch NGOs vorangeschritten ist. Die Arbeit setzt sich zum Ziel, einen groben Überblick über die Rolle von NGOs im Frauenrechtsschutz zu geben, daher konzentriert sie sich nicht auf ein spezielles Land oder eine spezielle Organisation, sondern bleibt allgemein. Es werden jedoch im Hauptteil unter Punkt 3 einige Beispiele von Menschen-/Frauenrechtsorganisationen gegeben, um ihre Wirkung ob groß oder klein bleibt noch dahingestellt im Frauenrechtsschutz darzustellen. Der Arbeit wird die These vorangestellt, dass NGOs, in dem Fall Menschenrechts-NGOs, einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Frauen Zugang zu ihren Menschenrechten zu gewährleisten. Diese Hypothese soll im Laufe der Arbeit überprüft werden.
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