Der Begriff Nichtregierungsorganisation (NRO) hat sich allgemein durchgesetzt und bezeichnet eine rechtlich konstituierte, nichtstaatliche Organisation, die von natürlichen oder juristischen Personen ohne Beteiligung oder Vertretung einer Regierung gegründet wurde. In den Fällen, in denen NGOs ganz oder teilweise von Regierungen finanziert werden, behält die NGO ihren Nichtregierungsstatus bei und schließt Regierungsvertreter von der Mitgliedschaft in der Organisation aus. Im Gegensatz zu zwischenstaatlichen Organisationen ist der Begriff "Nichtregierungsorganisation" allgemein gebräuchlich, aber keine rechtliche Definition. In vielen Rechtsordnungen werden diese Arten von Organisationen als "Organisationen der Zivilgesellschaft" definiert oder mit anderen Bezeichnungen bezeichnet. Von Zeit zu Zeit müssen sie ihre Interventionen an der Basis selbst bewerten, um zu wissen, ob sie im Hinblick auf die sich verändernde Weltordnung relevant sind. Sie müssen die Organisationen der Menschen vernetzen und sich strategisch mit ihnen verbünden. So können sie sich davor schützen, von äußeren Kräften marginalisiert zu werden. Andernfalls könnte die soziale Infrastruktur, die von den NRO in jahrzehntelanger harter Arbeit auf Dorfebene geschaffen wurde, von den Flügeln der Makro-/Machtzentren hinweggefegt werden.
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