Die Rückabwicklung gegenseitiger Austauschverträge stellt die Parteien vor die Frage, wie zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen des Leistungsgegenstandes einschließlich gezogener Nutzungen des Restitutionsgegenstandes berücksichtigt werden sollen.
Die Arbeit vergleicht die Lösungsansätze des anglo-amerikanischen mit denjenigen des französischen und des deutschen Rechts am Beispiel der Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen. Insbesondere behandelt sie die Fragen der Risikoverteilung bei zwischenzeitlichem Untergang oder Beschädigung des Grundstücks, die Frage des Ausgleiches von Nutzungen und Verwendungen einschließlich der Problematik von zwischenzeitlich errichteten Bauten auf dem Grund und Boden.
Sie bietet einen Einstieg in das englische und französische Vertrags- und Bereicherungsrecht sowie einen Überblick über das ausländische Grundstücksrecht und stellt alternative Lösungsansätze in diesen Gebieten des Bereicherungsrechtes dar.
Neben der deutschen Juristenausbildung studierte die Autorin französisches Recht am Centre d'Études Juridiques Francaises, Saarbrücken, und Europarecht in Edinburgh (LL.M). Sie ist als Rechtsanwältin im Bereich des internationalen Steuerrechts tätig.
Die Arbeit vergleicht die Lösungsansätze des anglo-amerikanischen mit denjenigen des französischen und des deutschen Rechts am Beispiel der Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen. Insbesondere behandelt sie die Fragen der Risikoverteilung bei zwischenzeitlichem Untergang oder Beschädigung des Grundstücks, die Frage des Ausgleiches von Nutzungen und Verwendungen einschließlich der Problematik von zwischenzeitlich errichteten Bauten auf dem Grund und Boden.
Sie bietet einen Einstieg in das englische und französische Vertrags- und Bereicherungsrecht sowie einen Überblick über das ausländische Grundstücksrecht und stellt alternative Lösungsansätze in diesen Gebieten des Bereicherungsrechtes dar.
Neben der deutschen Juristenausbildung studierte die Autorin französisches Recht am Centre d'Études Juridiques Francaises, Saarbrücken, und Europarecht in Edinburgh (LL.M). Sie ist als Rechtsanwältin im Bereich des internationalen Steuerrechts tätig.