This volume considers the right to claim for return by the impoverished donor according to § 528 BGB (German Civil Code), which has increasingly shifted into the spotlight and represents an important intersection of civil and social law. While adhering to the highest academic requirements, this work remains focused on the needs of those in practice - whether it be in the form of a creditor with the right of recourse, the affected attorney specialized in inheritance law, social law or administrative law - and provides case presentations for orientation.
Der vorliegende Band behandelt den Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers gem. § 528 BGB, der zunehmend in den Blickpunkt des Interesses gerückt ist und eine wichtige Schnittstelle von Zivil- und Sozialrecht darstellt. Unter Wahrung des wissenschaftlichen Anspruchs wird das Werk vor allem den Bedürfnissen der Praxis gerecht.
Der vorliegende Band behandelt den Rückforderungsanspruch des verarmten Schenkers gem. § 528 BGB, der zunehmend in den Blickpunkt des Interesses gerückt ist und eine wichtige Schnittstelle von Zivil- und Sozialrecht darstellt. Unter Wahrung des wissenschaftlichen Anspruchs wird das Werk vor allem den Bedürfnissen der Praxis gerecht.
"Ein wissenschaftliches Buch, das dem anwaltlichen Praktiker in einem speziellen Mandat hilft."
Claus-Henrik Horn in: ErbR 12/2014
"Das durchgängig gut verständlich geschriebene Werk von Zeranski bietet [...] umfassende Hilfe und praxisgerechte Lösungen. Der Erwerb des Buches ist daher - vor allem dem mit dem Sozialleistungsrecht befassten Anwender - uneingeschränkt zu empfehlen. Es sollte in keiner sozialleistungsrechtlich ausgerichteten Bibliothek fehlen."
Andreas Decker, Richter am BVerwG in: BayVBl 22/2016, S. 796
Claus-Henrik Horn in: ErbR 12/2014
"Das durchgängig gut verständlich geschriebene Werk von Zeranski bietet [...] umfassende Hilfe und praxisgerechte Lösungen. Der Erwerb des Buches ist daher - vor allem dem mit dem Sozialleistungsrecht befassten Anwender - uneingeschränkt zu empfehlen. Es sollte in keiner sozialleistungsrechtlich ausgerichteten Bibliothek fehlen."
Andreas Decker, Richter am BVerwG in: BayVBl 22/2016, S. 796