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Bei der Gewährung von Zuwendungen nehmen die Bewilligungsbehörden in die Zuwendungsbescheide regelmäßig die Nebenbestimmung auf, dass der Zuwendungsempfänger bei der Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauaufträgen die Vorschriften des Vergaberechts zu beachten hat. Dieses birgt ein erhebliches Fehlerpotential. Eine (teilweise) Rückforderung der Zuwendung kann die Finanzierung eines Projektes oder gar die Existenz des Zuwendungsempfängers ernsthaft gefährden.
Die vorliegende Studie zeigt auf, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Behörde im Falle eines
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Produktbeschreibung
Bei der Gewährung von Zuwendungen nehmen die Bewilligungsbehörden in die Zuwendungsbescheide regelmäßig die Nebenbestimmung auf, dass der Zuwendungsempfänger bei der Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauaufträgen die Vorschriften des Vergaberechts zu beachten hat. Dieses birgt ein erhebliches Fehlerpotential. Eine (teilweise) Rückforderung der Zuwendung kann die Finanzierung eines Projektes oder gar die Existenz des Zuwendungsempfängers ernsthaft gefährden.

Die vorliegende Studie zeigt auf, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Behörde im Falle eines Vergaberechtsverstoßes eine Zuwendung zurückfordern kann. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob sie ein Ermessen hat und ob dieses durch Verwaltungsvorschriften gelenkt wird.

Außerdem wird untersucht, ob jeder Vergaberechtsverstoß einen Widerrufsgrund darstellt oder ob gleichzeitig auch gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der Zuwendung verstoßen worden sein muss.

Schließlich wird dargestellt, in welcher Höhe eine Rückforderung der Zuwendung in Betracht kommen kann und welche Rechtsmittel dem Zuwendungsempfänger gegen die Rückforderung zur Verfügung stehen.
Autorenporträt
Mike Langbein, LL.M., Jahrgang 1977, schloss sein Studium an der FH Schmalkalden 2004 erfolgreich mit dem akademischen Grad Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) ab. Im Jahr 2013 beendete er ein berufsbegleitendes Fernstudium mit dem Master in Commercial Law (LL.M.). Der Autor hat bei verschiedenen Tätigkeiten in der Bundes- und Landesverwaltung umfangreiche praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Zuwendungsrechts und des Vergaberechts erworben. Seit 2010 ist er bei einer obersten Landesbehörde tätig.