Mit dem Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung bei Straftaten vom 24.10.2006 hat der Gesetzgeber eine Überarbeitung der §§ 111 b ff. StPO vorgenommen und erstmals den Auffangrechtserwerb des Staates eingeführt. Im Sinne eines effektiven Opferschutzes sollen die Rechte der Verletzten einer Vermögensstraftat weiter gestärkt und bis dahin bestehende Regelungslücken geschlossen werden. Gleichzeitig soll mit der Einführung des Auffangrechtserwerbs gemäß dem Postulat «Verbrechen darf sich nicht lohnen» eine lückenlose Abschöpfung krimineller Gewinne gewährleistet werden.
Der Autor untersucht anhand einer umfassenden Analyse der Vorschriften der §§ 111 b ff. StPO sowie der vorgenommenen Änderungen, inwieweit dies dem Gesetzgeber gelungen ist.
Der Autor untersucht anhand einer umfassenden Analyse der Vorschriften der §§ 111 b ff. StPO sowie der vorgenommenen Änderungen, inwieweit dies dem Gesetzgeber gelungen ist.