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Der Berliner Jugendliche Josef Sprung ist vor den Nazis durch halb Europa geflohen. Er hat mit falschen Papieren in Brüssel, Montpellier und Bordeaux gelebt und sogar unerkannt als Dolmetscher für seine Verfolger gearbeitet. Er hat Invasionen und Eisenbahnkatastrophen überstanden und noch kein einziges Mädchen geküsst, als er im November 1943 den Schweizer Grenzbehörden in die Hände fällt.16-jährig wird Josef Sprung an die Gestapo ausgeliefert und als Jude denunziert. Über das Sammellager Drancy bei Paris kommt er nach Auschwitz.Ein halbes Jahrhundert später kehrt Josef Sprung in die Schweiz…mehr

Produktbeschreibung
Der Berliner Jugendliche Josef Sprung ist vor den Nazis durch halb Europa geflohen. Er hat mit falschen Papieren in Brüssel, Montpellier und Bordeaux gelebt und sogar unerkannt als Dolmetscher für seine Verfolger gearbeitet. Er hat Invasionen und Eisenbahnkatastrophen überstanden und noch kein einziges Mädchen geküsst, als er im November 1943 den Schweizer Grenzbehörden in die Hände fällt.16-jährig wird Josef Sprung an die Gestapo ausgeliefert und als Jude denunziert. Über das Sammellager Drancy bei Paris kommt er nach Auschwitz.Ein halbes Jahrhundert später kehrt Josef Sprung in die Schweiz zurück. Er heißt jetzt Joseph Spring, wohnt in Melbourne, Australien, und verlangt Gerechtigkeit. Er klagt die Regierung der Schweiz wegen Beihilfe zum Völkermord an. Diese lehnt jede Verantwortung ab. Das Schweizerische Bundesgericht entscheidet zu Beginn des 21. Jahrhunderts in einem aufsehenerregenden Prozess: Die Auslieferung eines jüdischen Jugendlichen an die Nazis kann gerichtlich nicht verurteilt werden.Der 75-jährige Joseph Spring hat dem Autor Stefan Keller in wochenlangen Interviews sein Leben erzählt. Die Geschichte eines Überlebenden, der ein ganzes Land verklagte, den Prozess verlor und dennoch das letzte Wort behält.
Rezensionen

Süddeutsche Zeitung - Rezension
Süddeutsche Zeitung | Besprechung von 29.03.2004

Kurz und knapp
STEFAN KELLER: Die Rückkehr – Joseph Springs Geschichte. Rotpunktverlag Zürich 2003, 235 Seiten, 19,80 Euro.
Wir meinen, wir wüssten längst alles über die Verbrechen der Nazis an den Juden und die bis heute anhaltende Unfähigkeit, den Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Aber dann lesen wir dieses Buch und stellen fest: Es gibt immer noch neue, schreckliche Tatsachen zu entdecken, Tatsachen, die es uns verbieten, die Akten zu schließen.
Die Geschichte des Joseph Sprung, der sich in Australien nach dem Krieg Jo-seph Spring nannte, handelt von Verfolgung, Verrat, tödlicher Bedrohung und glücklicher Rettung, auf die fünfzig Jahre später ein groteskes Nachspiel von behördlichem Eskapismus und verweigerter Gerechtigkeit folgt. Stefan Keller legt eine sorgfältig recherchierte Geschichte vor. Es geht um die Flüchtlingspolitik der Schweizer Behörden in der Nazi-Zeit: Der junge Berliner Jude Joseph Sprung überlebt einige Jahre in Belgien und Frankreich mit falschen Papieren, rettet sich in die Schweiz und wird, als er seine wahre Identität offenbart, von den Schweizer Grenzbehörden an die Gestapo ausgeliefert, wird ins Lager Drancy bei Paris, dann nach Auschwitz gebracht, überlebt und wandert nach dem Krieg nach Australien aus. Sein Leben wird vor dem Hintergrund des fünfzig Jahre später stattfinden Prozesses „Joseph Spring gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft” erzählt.
Der Autor schneidet die weit zurückliegenden Ereignisse und die aktuelle Auseinandersetzung ineinander und erhellt auf exemplarische Weise, wie verdrängte, geleugnete Vergangenheit zum Politikum der Gegenwart wird. Spring geht es in seinem Prozess nicht um Geld. Als er in erster Instanz unterliegt, bringen Schweizer Bürger in einer Sammlung die Summe auf, die dem Kläger als Wiedergutmachung zugestanden hätte. Aber der bittet, „die für mich gesammelten Spenden jemand zukommen zu lassen, der sie wirklich braucht”. Ihm geht es um Gerechtigkeit, darum, dass die Schweizer Behörden Verantwortung dafür übernehmen, was sie ihm und vielen anderen Flüchtlingen angetan haben, indem sie allzu fein zwischen akzeptablen „politischen” und nicht akzeptablen Flüchtlingen „aus Rassegründen” unterschieden.
Am 21. Januar 2000 dann das bestürzende Urteil des Bundesgerichts: Die Klage wird abgewiesen, die Schweiz freigesprochen. Eine Beihilfe zum Völkermord habe nicht stattgefunden. Andere Rechtsverletzungen seien verwirkt und bräuchten nicht mehr geprüft zu werden.
JOHANO STRASSER
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