Robert Haas
Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen
Ein Lehrbuch aus der Praxis für Betriebsverwaltungen Ingenieure, Kaufleute und Studierende
Robert Haas
Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen
Ein Lehrbuch aus der Praxis für Betriebsverwaltungen Ingenieure, Kaufleute und Studierende
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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Produktdetails
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- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
- Artikelnr. des Verlages: 978-3-642-98611-6
- 1916
- Seitenzahl: 196
- Erscheinungstermin: 1. Januar 1916
- Deutsch
- Abmessung: 244mm x 170mm x 11mm
- Gewicht: 348g
- ISBN-13: 9783642986116
- ISBN-10: 3642986110
- Artikelnr.: 39616946
- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
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- 1916
- Seitenzahl: 196
- Erscheinungstermin: 1. Januar 1916
- Deutsch
- Abmessung: 244mm x 170mm x 11mm
- Gewicht: 348g
- ISBN-13: 9783642986116
- ISBN-10: 3642986110
- Artikelnr.: 39616946
Inhaltsübersicht.- Erster Teil: Von den Bückstellungen im allgemeinen.- I. Vom Nutzen.- II. Von den Rückstellungen.- III. Feststellung einiger wichtiger Begriffe.- Zweiter Teil: Von den offenen und stillen Rückstellungen und Rücklagen.- I. Die offenen Rückstellungen und Rücklagen.- II. Die stillen Rückstellungen und Rücklagen.- Dritter Teil: Abschreibungen oder Rückstellungen.- Zwei Formen der Buchung: Abschreibung oder Rückstellung. - Beispiel der beiden Buchungsarten bei zwei Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. - Die Abschreibung stellt die Wertminderung dar, der Erneuerungsfonds sammelt Mittel an zur Erneuerung abgängiger oder veralteter Teile. - Bilanzklarheit und -Wahrheit. - Für die eigentlichen Anlageteile sollen Rücklagen in Fonds gebildet werden. - Die Erneuerungsrücklagen sollen für die einzelnen Anlageteile ausgerechnet werden. - Buchungsbeispiel für Erneuerungen bei Entnahme der Mittel aus dem Erneuerungsfonds und bei vorangegangenen Abschreibungen. - Nicht empfehlenswerte Buchung bei Erneuerungen. - Besondere übersichtliche Buchung der Abschreibungen bei der Straßenbahn Bielefeld..- Vierter Teil: Der Anlagekapitaltilgungsfonds.- I. Allgemeine Grundlagen.- II. Beispiel eines kostenlosen Heimfalles und der Liquidation eines Elektrizitätswerkes.- III. Der erforderliche Betrag des Anlagekapitaltilgungsfonds.- IV. Die Bemessung der Einlage in den Anlagekapitaltilgungsfonds auf Grund der Vertragsbestimmungen.- V. Die zahlenmäßige Berechnung der Rückstellungen für den Anlagekapitaltilgungsfonds.- VI. Durchrechnung von Anwendungsbeispielen für die Ermittlung der Rückstellungen in den Anlagekapitaltilgungsfonds.- Fünfter Teil: Der Erneuerungsfonds.- 1. Der Begriff der Erneuerung.- II. Die Rücklagen fürErneuerungen (Erneuerungsfonds).- III. Die Veraltung und die Rückstellungen.- Sechster Teil: Der Erneuerungsfonds der Straßenbahnen.- 1. Allgemeines.- II Der Oberbau.- III. Die Oberleitung.- IV. Die Wagen.- V. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- VI. Die Gebäude.- VII. Die Speiseleitungen.- VIII Anwendungsbeispiele.- IX. Vorschriften der Behörden.- X. Anweisung für die Entnahme von Mitteln aus dem Erneuerungsfonds.- Siebenter Teil: Der Erneuerungsfonds bei Elektrizitätswerken.- I. Große Dampfkraftwerke.- II. Wasserkraftwerke.- III. Kleine Kraftwerke.- IV. Grundstücke.- V. Gebäude.- VI. Oberirdische Leitungen.- VII. Die unterirdischen Leitungen.- VIII. Die Transformatorenstationen.- IX. Zähler.- X. Miets-, Beisteuer- und Gratisinstallationen.- XI. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- XII. Anwendungsbeispiel.- Achter Teil: Die Anlage der Rückstellungen.- Gewinne nicht gleichbedeutend mit verfügbaren Barmitteln. - Anlage der Rückstellungen im Werke selbst. - Vorschriften der Behörden. - Verhältnisse bei den nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen. - Anlage der Rückstellungen in wirklichen Fonds. - Vergleich zweier Bilanzen mit Anlage der Rückstellungen im Werke und in Fonds. - 1. Anlagetilgungsfonds. - Die Anlage der Rückstellungen für den Anlagekapital- Tilgungsfonds. - Vorbereitung der Liquidation durch Bereitstellung flüssiger Mittel. - 2. Erneuerungsfonds. - Rückstellungen beim Erneuerungsfonds. - Schwierigkeit der Beschaffung der Mittel für Erneuerungen, weil Rückstellungen im Unternehmen angelegt. - 3. Die Bildung tatsächlicher Fonds. - Die Entwicklung der Elektrizitätswerke. - Steigerung der Rückstellungen gegen Schluß der Genehmigung. - 4. Tilgungvon Obligationen. - Rückzahlung von Obligationen aus verhandenen Guthaben oder durch Aufnahme von neuen Schulden. - Tilgung aus zurückgehaltenen Gewinnen bedeutet eine Rückstellung..- Neunter Teil: Die Versteuerung der Rücklagen und Rückstellungen.- Stärkere Erfassung der Rückstellungen durch Vermögens- und Einkommensteuern. Bevorzugung der Abschreibungen gegenüber den Rückstellungen aus Steuergründen. - Der Erneuerungsfonds ein dankbares Objekt der Besteuerung, obwohl er keine Bereicherung und keine Ansammlung von Vermögen darstellt. Auch der Anlagetilgungsfonds muß gebildet werden zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft. - Die Versteuerung der Fonds bedeutet eine Doppelbesteuerung und erschwert ein solides Geschäftsgebahren..- Zehnter Teil: Die Auswechslung alter Einrichtungen gegen neue wirtschaftlicher arbeitende.- Berechnung über die zulässigen Kosten der neuen Einrichtungen, wenn diese sich in 6 Jahren aus den Ersparnissen bezahlt machen sollen..- Öffentliche Unternehmungen leben in Frieden. - Staatssozialistischer Zug. - Feindschaft gegen die Unternehmer. - Pflichtversäumnisse der Unternehmer. - Verhandlungen über Auskaufspreis. - Unerfreuliche Erscheinungen. - Benützung der Machtmittel öffentlich-rechtlicher Körperschaften gegen den Unternehmer. - Sachverständige. - Schiedsgerichte. - Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen. - Finanzielle Rüstung gegen Bedrückung von seiten öffentlicher Verbände..- Tafel für die Ratenrechnung.
Inhaltsübersicht.- Erster Teil: Von den Bückstellungen im allgemeinen.- I. Vom Nutzen.- II. Von den Rückstellungen.- III. Feststellung einiger wichtiger Begriffe.- Zweiter Teil: Von den offenen und stillen Rückstellungen und Rücklagen.- I. Die offenen Rückstellungen und Rücklagen.- II. Die stillen Rückstellungen und Rücklagen.- Dritter Teil: Abschreibungen oder Rückstellungen.- Zwei Formen der Buchung: Abschreibung oder Rückstellung. - Beispiel der beiden Buchungsarten bei zwei Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. - Die Abschreibung stellt die Wertminderung dar, der Erneuerungsfonds sammelt Mittel an zur Erneuerung abgängiger oder veralteter Teile. - Bilanzklarheit und -Wahrheit. - Für die eigentlichen Anlageteile sollen Rücklagen in Fonds gebildet werden. - Die Erneuerungsrücklagen sollen für die einzelnen Anlageteile ausgerechnet werden. - Buchungsbeispiel für Erneuerungen bei Entnahme der Mittel aus dem Erneuerungsfonds und bei vorangegangenen Abschreibungen. - Nicht empfehlenswerte Buchung bei Erneuerungen. - Besondere übersichtliche Buchung der Abschreibungen bei der Straßenbahn Bielefeld..- Vierter Teil: Der Anlagekapitaltilgungsfonds.- I. Allgemeine Grundlagen.- II. Beispiel eines kostenlosen Heimfalles und der Liquidation eines Elektrizitätswerkes.- III. Der erforderliche Betrag des Anlagekapitaltilgungsfonds.- IV. Die Bemessung der Einlage in den Anlagekapitaltilgungsfonds auf Grund der Vertragsbestimmungen.- V. Die zahlenmäßige Berechnung der Rückstellungen für den Anlagekapitaltilgungsfonds.- VI. Durchrechnung von Anwendungsbeispielen für die Ermittlung der Rückstellungen in den Anlagekapitaltilgungsfonds.- Fünfter Teil: Der Erneuerungsfonds.- 1. Der Begriff der Erneuerung.- II. Die Rücklagen fürErneuerungen (Erneuerungsfonds).- III. Die Veraltung und die Rückstellungen.- Sechster Teil: Der Erneuerungsfonds der Straßenbahnen.- 1. Allgemeines.- II Der Oberbau.- III. Die Oberleitung.- IV. Die Wagen.- V. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- VI. Die Gebäude.- VII. Die Speiseleitungen.- VIII Anwendungsbeispiele.- IX. Vorschriften der Behörden.- X. Anweisung für die Entnahme von Mitteln aus dem Erneuerungsfonds.- Siebenter Teil: Der Erneuerungsfonds bei Elektrizitätswerken.- I. Große Dampfkraftwerke.- II. Wasserkraftwerke.- III. Kleine Kraftwerke.- IV. Grundstücke.- V. Gebäude.- VI. Oberirdische Leitungen.- VII. Die unterirdischen Leitungen.- VIII. Die Transformatorenstationen.- IX. Zähler.- X. Miets-, Beisteuer- und Gratisinstallationen.- XI. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- XII. Anwendungsbeispiel.- Achter Teil: Die Anlage der Rückstellungen.- Gewinne nicht gleichbedeutend mit verfügbaren Barmitteln. - Anlage der Rückstellungen im Werke selbst. - Vorschriften der Behörden. - Verhältnisse bei den nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen. - Anlage der Rückstellungen in wirklichen Fonds. - Vergleich zweier Bilanzen mit Anlage der Rückstellungen im Werke und in Fonds. - 1. Anlagetilgungsfonds. - Die Anlage der Rückstellungen für den Anlagekapital- Tilgungsfonds. - Vorbereitung der Liquidation durch Bereitstellung flüssiger Mittel. - 2. Erneuerungsfonds. - Rückstellungen beim Erneuerungsfonds. - Schwierigkeit der Beschaffung der Mittel für Erneuerungen, weil Rückstellungen im Unternehmen angelegt. - 3. Die Bildung tatsächlicher Fonds. - Die Entwicklung der Elektrizitätswerke. - Steigerung der Rückstellungen gegen Schluß der Genehmigung. - 4. Tilgungvon Obligationen. - Rückzahlung von Obligationen aus verhandenen Guthaben oder durch Aufnahme von neuen Schulden. - Tilgung aus zurückgehaltenen Gewinnen bedeutet eine Rückstellung..- Neunter Teil: Die Versteuerung der Rücklagen und Rückstellungen.- Stärkere Erfassung der Rückstellungen durch Vermögens- und Einkommensteuern. Bevorzugung der Abschreibungen gegenüber den Rückstellungen aus Steuergründen. - Der Erneuerungsfonds ein dankbares Objekt der Besteuerung, obwohl er keine Bereicherung und keine Ansammlung von Vermögen darstellt. Auch der Anlagetilgungsfonds muß gebildet werden zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft. - Die Versteuerung der Fonds bedeutet eine Doppelbesteuerung und erschwert ein solides Geschäftsgebahren..- Zehnter Teil: Die Auswechslung alter Einrichtungen gegen neue wirtschaftlicher arbeitende.- Berechnung über die zulässigen Kosten der neuen Einrichtungen, wenn diese sich in 6 Jahren aus den Ersparnissen bezahlt machen sollen..- Öffentliche Unternehmungen leben in Frieden. - Staatssozialistischer Zug. - Feindschaft gegen die Unternehmer. - Pflichtversäumnisse der Unternehmer. - Verhandlungen über Auskaufspreis. - Unerfreuliche Erscheinungen. - Benützung der Machtmittel öffentlich-rechtlicher Körperschaften gegen den Unternehmer. - Sachverständige. - Schiedsgerichte. - Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen. - Finanzielle Rüstung gegen Bedrückung von seiten öffentlicher Verbände..- Tafel für die Ratenrechnung.