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Was unterscheidet dem Grunde nach einen Mord von einem Totschlag? Sollten hierbei unrechts- und/oder schuldmindernde Gesichtspunkte relevant werden können, die wegen fehlender Voraussetzungen nicht als Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgrund für den Täter streiten können? Ist in der Rechtspraxis jene Berücksichtigung möglicherweise bereits Usus?
Diesen Kernfragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Insgesamt liegt ihr Ausgang darin, dass Fragen im Bereich des Mordtatbestands unter Rückbesinnung auf sein Wesen zu beantworten sein sollen und Lösungsversuche nur
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Produktbeschreibung
Was unterscheidet dem Grunde nach einen Mord von einem Totschlag? Sollten hierbei unrechts- und/oder schuldmindernde Gesichtspunkte relevant werden können, die wegen fehlender Voraussetzungen nicht als Rechtfertigungs-, Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgrund für den Täter streiten können? Ist in der Rechtspraxis jene Berücksichtigung möglicherweise bereits Usus?

Diesen Kernfragen widmet sich die vorliegende Arbeit. Insgesamt liegt ihr Ausgang darin, dass Fragen im Bereich des Mordtatbestands unter Rückbesinnung auf sein Wesen zu beantworten sein sollen und Lösungsversuche nur hierin ihre rechtsdogmatisch überzeugende Legitimation finden können. Im Ergebnis liefert die Untersuchung einen Lösungsansatz, der eine einheitliche Behandlung der betrachteten tätergünstigen Umstände in dem Sinne ermöglicht, dass bei einem Zusammentreffen mit einem Mordmerkmal dessen Unrechts- und/oder Schuldgehalt zugunsten einer Totschlagsstrafbarkeit als kompensiert gelten kann.
Autorenporträt
Die Autorin ist Volljuristin. Über berufliche Erfahrung in Wissenschaft und Praxis verfügt sie aus ihren Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem strafrechtlichen universitären Lehrstuhl, als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht sowie als Referentin im Bundesinnenministerium.