Das UN-Kaufrecht hat zunächst bei der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und dann bei der deutschen Schuldrechtsreform eine wesentliche Rolle gespielt. Deshalb sind die in Lehre und Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht entwickelten Grundsätze und Lösungen bei der Anwendung des neuen Schuldrechts im Rahmen der teleologisch-geschichtlichen Auslegung immer zu berücksichtigen. Trotz bestimmter Unterschiede stimmen die Regelungen über die Sachmängelhaftung des Verkäufers im BGB und CISG zum größten Teil überein.