Die Säkularisation von 1803 war ein Prozess mit dauerhaften Folgen, die selbst über 200 Jahre später noch immer kontrovers diskutiert werden. Durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803, der Ende April des Jahres durch kaiserliche Ratifikation in Kraft trat, begann die revolutionäre Umgestaltung der traditionellen, territorialen und politischen Strukturen. Die Paragraphen 35 und 36 bildeten die rechtliche Grundlage für die in Rastatt und Lunéville getroffenen Vorentscheidungen für die bis dahin größte territoriale Umwälzung in Deutschland. 112 rechtsrheinische Reichsstände, 19 Reichsbistümer, 44 Reichsabteien, 41 Reichsstädte, viele hundert landsässige Abteien, Stifte und Klöster sowie alle Reichsdörfer wurden in der Folge mediatisiert und gingen in hoheits- und eigentumsrechtlicher Hinsicht an weltliche Fürsten. Insgesamt wechselte eine Fläche von etwa 73.000 Quadratkilometern geistlichen Staatsgebiets, wovon Bayern fast 10.000 Quadratkilometer ausmachte, in dieHerrschaft weltlicher Territorialstaaten. Natürlich waren von dieser Herrschaftsumschichtung, die sich bis 1806 hinzog, beachtliche Teile der Bevölkerung des Deutschen Reichs betroffen. Nach Franz Quarthal wechselten ungefähr 3,2 Millionen Menschen von den rund 21 Millionen Einwohnern des Reiches die Staatsangehörigkeit. Von der Mediatisierung war eine noch höhere Zahl betroffen.
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