Mit der Erstveröffentlichung ihrer Dissertation wird posthum eine große Kirchenrechtlerin gewürdigt. Ganz in der Perspektive der von der Apostolischen Konstitution 'Sacrae Disciplinae Leges' normativ vorgegebenen Kirchenrechtshermeneutik und fern von jedem rechtspositivistischen Ansatz geht die Verfasserin der theologischen Grundlegung der drei Initiationssakramente namentlich in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils nach und untersucht die rechtliche Umsetzung dieser Vorgaben in der nachkonziliaren sowie in der kodikarischen Gesetzgebung von 1983.
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