In den letzten Jahrzehnten haben sich in den westlichen Gesellschaften erhebliche Veränderungen bezüglich der Einstellung zu Partnerschaft, Ehe und Familie sowie zum Stellenwert von (christlicher) Religion und Kirche für viele Menschen vollzogen. Kollektive Gewissheiten, die für vergangene Generationen noch völlig selbstverständlich waren, haben erheblich gelitten und ihre Prägekraft für das individuelle Verhalten weithin verloren. Der Verfasser der vorliegenden Untersuchung hat solche Veränderungen der vergangenen Jahre aus einer spezifischen Perspektive wahrgenommen. Er ist seit mehr als drei Jahrzehnten Priester und hat lange als Pfarrer in der örtlichen Seelsorge gewirkt. Dabei ist er immer wieder mit Menschen konfrontiert worden, deren Ehe - aus welchen Gründen auch immer - kirchlich ungültig war, die aber aufgrund einer neuen Annäherung an den Glauben durchaus Wert auf die kirchliche Ordnung ihrer ehelichen Situation legten. In solchen Fällen schien allerdings die kirchliche Heirat bzw. die so genannte einfache Gültigmachung der Ehe mit erneuter Erklärung des Konsenses, oft Jahrzehnte nach der standesamtlichen Eheschließung, nicht der Weg der Wahl, weil dies von den Betroffenen teilweise auch als Leugnung der bisherigen ehelichen Verbindung empfunden worden wäre. So wurde der Verfasser selbst als Pfarrseelsorger in einigen Fällen auf das Instrument der Eheheilung in der Wurzel hingeführt und trug dazu bei, das pastorale Problem mit Einsatz dieses Instruments zu lösen. Der Verfasser will mit seiner Untersuchung das pastorale Problemfeld der Möglichkeit, der kirchenrechtlichen Ungültigkeit ehelicher Verbindungen mittels Sanatio in radice zu begegnen, umreißen und die Tauglichkeit dieses Instruments näher untersuchen und reflektieren. Es handelt sich hier um ein eminent praktisch-theologisches Thema aus dem Bereich der Pastoral, dessen Aufarbeitung jedoch auch überdurchschnittliche kirchenrechtliche Kompetenz erfordert.