Es ist kein Geheimnis, dass es in unserer Gesellschaft das bedauerliche Phänomen der Jugendkriminalität gibt, und obwohl die Gesamtzahl dieser Straftaten im Verhältnis zu den von Erwachsenen begangenen Straftaten unbedeutend ist, ist es offensichtlich, dass das in unserem Land vorherrschende System der Bürgersicherheit diesem Phänomen eine übertriebene Aufmerksamkeit schenkt, was seine übermäßige Darstellung in den Medien erklärt, aber es ist dennoch ein relevantes Phänomen für die Prozessparteien des Strafsystems, wenn der Angeklagte als Minderjähriger Sanktionen auf dem Konto hat.