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Die vorliegende Untersuchung behandelt die Sanktionierung der irreführenden Heilmittelwerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz. Die Verfasserin behandelt zunächst die Gesetzeslage vor Inkrafttreten der heilmittelwerberechtlichen Regelungen und richtet sodann den Blick auf den Straftatbestand des § 14 HWG, der im Zentrum der Arbeit steht. In diesem Buch werden allgemeine Fragen zu Versuch und Vollendung, Täterschaft und Teilnahme sowie hinsichtlich des Deliktscharakters der Vorschrift beleuchtet. Darüber hinaus analysiert die Verfasserin die einzelnen Tatbestandsvarianten unter Auswertung der…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Untersuchung behandelt die Sanktionierung der irreführenden Heilmittelwerbung nach dem Heilmittelwerbegesetz. Die Verfasserin behandelt zunächst die Gesetzeslage vor Inkrafttreten der heilmittelwerberechtlichen Regelungen und richtet sodann den Blick auf den Straftatbestand des § 14 HWG, der im Zentrum der Arbeit steht. In diesem Buch werden allgemeine Fragen zu Versuch und Vollendung, Täterschaft und Teilnahme sowie hinsichtlich des Deliktscharakters der Vorschrift beleuchtet. Darüber hinaus analysiert die Verfasserin die einzelnen Tatbestandsvarianten unter Auswertung der ergangenen Rechtsprechung und unterbreitet einen Reformvorschlag zur Sanktionierung der irreführenden Heilmittelwerbung.

Die Aktualität und Relevanz der irreführenden Heilmittelwerbung und die damit einhergehenden Gefahren für die allgemeine und persönliche Gesundheit sowie die Schutzbedürftigkeit der Bevölkerung zeigen sich insbesondere vor dem Hintergrund der im Frühjahr 2020 ausgebrochenen Coronapandemie, während der es irreführende Werbung zu wirkungslosen Heilmitteln, wie etwa Impfungen gab.

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Autorenporträt
Jasmin Bertlings studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach Ablegung der ersten juristischen Staatsprüfung arbeitete sie an ihrer Dissertation im Bereich des Medizinstrafrechts. Während dieser Zeit war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht beschäftigt. Darüber hinaus ist Frau Dr. Bertlings ständige Autorin des Juris-Praxisreports im Strafrecht.