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Vom 43. Deutschen Juristentag 1960 dazu aufgerufen legte der Bundesminister der Justiz zunächst (unveröffentlicht) 1961 und dann - leicht verändert - im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensersatzrechtlicher Vorschriften von 1967 den als 255 a BGB vorgesehenen Entwurf einer schadensersatzrechtlichen Reduktionsklausel vor. Dieses Vorhaben wird auch heute noch von vielen befürwortet. Im Zentrum der vorliegenden Arbeit steht die Frage, ob diese Reduktionsklausel für die Praxis wirklich notwendig ist oder ob die Fälle, für die sie gedacht ist, nicht bereits auf der…mehr

Produktbeschreibung
Vom 43. Deutschen Juristentag 1960 dazu aufgerufen legte der Bundesminister der Justiz zunächst (unveröffentlicht) 1961 und dann - leicht verändert - im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensersatzrechtlicher Vorschriften von 1967 den als 255 a BGB vorgesehenen Entwurf einer schadensersatzrechtlichen Reduktionsklausel vor. Dieses Vorhaben wird auch heute noch von vielen befürwortet. Im Zentrum der vorliegenden Arbeit steht die Frage, ob diese Reduktionsklausel für die Praxis wirklich notwendig ist oder ob die Fälle, für die sie gedacht ist, nicht bereits auf der Grundlage des heutigen Schadens- und Versicherungsrechts sachgerecht lösbar sind. Dabei werden vor allem die deutsche Rechtsprechung, die Schweizer Praxis zu den als Vorbild des Entwurfs herangezogenen Artikeln 43 und 44 Obligationenrecht sowie der Einfluss des Versicherungsschutzes untersucht.