In der Arbeit wird die verbreitete Auffassung untersucht, wonach das islamische Recht ein religiöses Recht ist. Anlehnend an Methoden der Rechtsvergleichung und im Rahmen post-kolonialer Theorien plädiert die Arbeit für eine andere Betrachtungsweise des bisherigen islamischen Rechtsverständnisses. Die Untersuchung zeigt, dass ein solches Rechtsverständnis ein aus der historischen Entwicklung entstandenes, diskursives Konstrukt darstellt. Das islamische Recht auf die Religion oder eine ursprüngliche, fetischisierte Bedeutung des Worts Scharia einzuschränken, erweist sich vielmehr als ein Stereotyp des kolonialen Diskurses. In diesem vorausgesetzten Bild wird Differenz zur minderwertigen und sichtbaren Andersheit. Die binäre Logik einer solchen Argumentation kann erst aufgelöst werden, wenn von grundsätzlicher Uneinheitlichkeit ausgegangen und die eigene Macht(-ausübung) wahrgenommen wird.