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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Staatsverschuldung lässt sich bis in das 13. Jahrhundert zurückführen. Damals verliehen reiche Fernhandelshäuser in Italien ihr Geld an Fürsten und bildeten den Ursprung für die heutigen Kreditermächtigungen. Deutschland war bis zum Ersten Weltkrieg weitgehend schuldenfrei. Jedoch mussten im Angesicht der geschichtlichen Ereignisse immer wieder Schulden zur Finanzierung der Ausgaben aufgenommen werden. Ein kleiner Lichtblick bot sich in den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Staatsverschuldung lässt sich bis in das 13. Jahrhundert zurückführen. Damals verliehen reiche Fernhandelshäuser in Italien ihr Geld an Fürsten und bildeten den Ursprung für die heutigen Kreditermächtigungen. Deutschland war bis zum Ersten Weltkrieg weitgehend schuldenfrei. Jedoch mussten im Angesicht der geschichtlichen Ereignisse immer wieder Schulden zur Finanzierung der Ausgaben aufgenommen werden. Ein kleiner Lichtblick bot sich in den Anfängen der Bundesrepublik ab 1948 in denen Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet wurden. Nichtsdestotrotz hielt dieser Zustand nicht lange an und bereits ab 1955 setzte sich die beständige Talfahrt mit Tiefen und leichten Anstiegen in den kommenden Jahren fort1. Mit der Finanzkrise 2008/2009 wurde schließlich im Haushaltsjahr 2011 ein bis dahin noch nie da gewesener Höchstwert in der Geschichte der Verschuldung erreicht2. Um die deutsche Nettokreditaufnahme nicht weiter zu Lasten zukünftiger Generation anwachsen zu lassen, waren dringend neue gesetzliche Bestimmungen zur Eindämmung der Neuverschuldung erforderlich. Diese ehrenvolle Aufgabe obliegt seit dem Haushaltsjahr 2011 in Deutschland der im Grundgesetz niedergeschriebenen neuen Schuldenbremse. Doch wie sehen die Neuregelungen zur Staatsverschuldung aus? Welche Ziele werden mit der Schuldenbremse verfolgt? Sind bisherige positive Erkenntnisse bei der Umsetzung zu verzeichnen? Besteht Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen? Haben Bund und Länder die gleichen Vorgaben oder lassen sich Ermessensräume erkennen? Gibt es bedenkliche Umgehungsmöglichkeiten der Verschuldungsregel? Diesen Fragen wird u. a. in der vorliegen Seminararbeit nachgegangen. Dabei sind im folgenden Text die Wörter Schuldenbremse und Verschuldungsregel synonym verwendet. Soweit nicht ausführlich mit a. F. gekennzeichnet, beziehen sich die gesetzlichen Regelungen des Grundgesetzes auf die bereinigte Verfassung von 2010.
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