Das Werk Engelmanns ist eine rechtshistorische Abhandlung, die sich mit der Schuldlehre der Postglossartoren, also den italienischen Rechtsgelehrten des Mittelalters, beschäftigt. Die Postglossartoren sind für ihn nicht bloß Kommentatoren der römischen Rechtsquellen, sondern "wissenschaftliche Bearbeiter, Lehrer und [...] kundige Praktiker des geltenden gemeinen italienischen Rechts" (S. 5). Im ersten Kapitel untersucht Engelmann die Schuld, wobei er u.a. auf den Begriff und den Mangel der Schuld eingeht. Das zweite Kapitel ist dem Dolus gewidmet, während das dritte Kapitel den dolus praesumtus und die culpa dole proxima zum Gegenstand hat. Das letzte Kapitel schließlich behandelt die Culpa.