Der Autor räumt mit der allgemeinen Vorstellung der Öffentlichkeit auf, dass die Vertriebenen mit den Leistungen des Lastenausgleichsgesetzes vom 14.2.1952 für das in ihrer Heimat zurückgelassene und von der Bundesrepublik Deutschland veruntreute Vermögen eine Entschädigung nach menschen- und völkerrechtlichen Grundsätzen erhalten hätten. Er beschreibt, wie die Vertriebenen 1945 zunächst während der Vertreibung durch die Rote Armee ausgeplündert wurden und wie sie danach von der Bundesrepublik Deutschland auch noch gezwungen wurden, mit dem Wert ihres in der Heimat zurückgelassenen privaten Vermögens Reparationsforderungen der ehemaligen Ostblockstaaten zu tilgen, soweit diesen ehemaliges Deutsches Reichsgebiet überlassen wurde.
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