Die Rechte, die die Befriedigung wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Bedürfnisse der Begünstigten zum Ziel haben, sind solche, die dem Inhaber einen wirtschaftlichen Gewinn verschaffen, der für eine Steigerung des Reichtums des sozialen und/oder kulturellen Lebens notwendig und für die volle Entfaltung der menschlichen Person nützlich ist.Aus diesem Grund verabschiedete die UN-Generalversammlung 1966, am selben Tag wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, eine eigenständige Menschenrechtskonvention, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.Obwohl sie im verfassungsrechtlichen, vertraglichen und gesetzlichen Rahmen der Demokratischen Republik Kongo einen hohen Stellenwert einnehmen, haben insbesondere die wirtschaftlichen Rechte und die sozialen und kulturellen Rechte derzeit in vielen nationalen Instrumenten nur eine geringe quantitative Bedeutung, wenn sie nicht gar als programmatisch deklariert werden.