Diplomarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 9,0 (von 10), Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist eine Tatsache, dass die Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit noch immer nicht abgeschlossen ist. Vor allem heute, 20 Jahre nach der friedlichen Revolution, ist das Thema Aufarbeitung aktueller denn je. Jüngstes Zeugnis ist die im August 2007 eingeführte Regelung zur Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer. Mit dieser Vorschrift sollte ein entscheidender Schritt gegangen werden, um dieses dunkle Kapitel der deutschen Geschichte abzuschließen und somit endgültig den Rechtsfrieden zwischen den Tätern und den Opfern des SED-Regimes herzustellen.Die Einführung der, im allgemeinen Sprachgebrauch als Opferrente bezeichneten, besonderen Zuwendung für Haftopfer wurde vor allem von den Betroffenen und deren Verbänden nachdrücklich gefordert. Nun, zwei Jahre nach ihrer Einführung, gibt sie Anlass zu zahlreichen Diskussionen und scharfen Kritiken. Nicht nur der praktische Umgang mit dieser Vorschrift birgt Probleme. Auch die Debatte um die Gewährung der Opferrente an Inoffizielle Mitarbeiter des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit und an einen mehrfach verurteilten Verbrecher spaltet die Meinungen der Politiker, Juristen und Sachverständigen. Inwiefern die besondere Zuwendung für Haftopfer eine angemessene und ausreichende Wiedergutmachung für die Betroffenen darstellt, wird im Rahmen dieser Arbeit, unter Berücksichtigung ausgewählter Kriterien, untersucht. Dabei werden die Ausführungen gelegentlich durch Fakten und Zahlen des Bundeslandes Thüringen exemplarisch veranschaulicht.
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