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Zum WerkDie Auslegung des Selbstanzeigerecht hat im BGH-Beschluss vom 20.5.2010 (BGHSt 55, 180) eine 180°-Grad-Wendung erfahren, die ältere Rechtsprechung und Literatur gewissermaßen gegenstandslos machen. Die seit dem 3.5.2011 geltende Gesetzesfassung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat zu weiteren Einschränkungen der strafbefreienden Selbstanzeige geführt, deren Regelungen teilweise auch 3 1/2 Jahren nach ihrem Inkrafttreten noch nicht abschließend geklärt sind. Zum 1.1.2015 ist nun eine verschärfende Novellierung des Selbstanzeigerechts erfolgt.Mit dem Buch "Die Selbstanzeige" wird die neue…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDie Auslegung des Selbstanzeigerecht hat im BGH-Beschluss vom 20.5.2010 (BGHSt 55, 180) eine 180°-Grad-Wendung erfahren, die ältere Rechtsprechung und Literatur gewissermaßen gegenstandslos machen. Die seit dem 3.5.2011 geltende Gesetzesfassung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) hat zu weiteren Einschränkungen der strafbefreienden Selbstanzeige geführt, deren Regelungen teilweise auch 3 1/2 Jahren nach ihrem Inkrafttreten noch nicht abschließend geklärt sind. Zum 1.1.2015 ist nun eine verschärfende Novellierung des Selbstanzeigerechts erfolgt.Mit dem Buch "Die Selbstanzeige" wird die neue Gesetzeslage auf der Basis der seit dem Selbstanzeigebeschluss ergangenen Rechtsprechung und der seither erschienenen Literatur sowie der Gesetzesmaterialien umfassend aufgearbeitet, um Steuerberatern wie Rechtsanwälten eine belastbare Selbstanzeigeberatung bzw. Strafverteidigung zu ermöglichen.Vorteile auf einen Blick- eine der ersten Neuerscheinungen zum neuen Selbstanzeigerecht- umfassende Aufarbeitung der neuen Gesetzeslage sowie Rechtsprechung und LiteraturZu den AutorenStefan Rolletschke ist Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Ruhr-Universität Bochum sowie Dozent im Bereich der Justiz und Finanzverwaltung.David Roth, LL.M. oec. ist ebenfalls Dozent in Justiz und Finanzverwaltung. Beide Autoren gehören dem Geschäftsbereich des Landesrechnungshofs NRW an und waren vormals als Führungskräfte in der Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig.ZielgruppeFür Steuerberater und Steueranwälte und Fachanwälte sowie Fahndungsprüfer, (Wirtschafts-)Staatsanwaltschaften und Strafrichter.