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Neben den Sportverbänden verfolgt auch der Gesetzgeber das Ziel eines »sauberen Sports«. 2015 schuf er zu diesem Zweck das AntiDopG, das erstmals auch das Selbstdoping unter Strafe stellt. Seitdem sehen sich Spitzensportler zwei Verfolgungsregimen ausgesetzt, die sich insbesondere in prozessualer Hinsicht fundamental unterscheiden. Während das Strafverfahrensrecht durch den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit geprägt ist, sehen die Sportverbandsregelwerke umfassende Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten vor. Aufgrund der Monopolstellung der Verbände befindet sich der Sportler in einer…mehr

Produktbeschreibung
Neben den Sportverbänden verfolgt auch der Gesetzgeber das Ziel eines »sauberen Sports«. 2015 schuf er zu diesem Zweck das AntiDopG, das erstmals auch das Selbstdoping unter Strafe stellt. Seitdem sehen sich Spitzensportler zwei Verfolgungsregimen ausgesetzt, die sich insbesondere in prozessualer Hinsicht fundamental unterscheiden. Während das Strafverfahrensrecht durch den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit geprägt ist, sehen die Sportverbandsregelwerke umfassende Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten vor. Aufgrund der Monopolstellung der Verbände befindet sich der Sportler in einer Konfliktlage, in der er sich regelmäßig gezwungen sieht, selbstbelastendes Beweismaterial zu produzieren. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die verbandlichen Regelwerke nicht zu beanstanden sind, auf ihrer Grundlage erlangte Beweismittel jedoch einem strafprozessualen Beweisverwertungsverbot unterliegen. Dies gilt jedenfalls für die besonders beweisrelevante Dopingprobe.
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Autorenporträt
Jonas Joosten studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Düsseldorf, Jaén (Spanien) und Münster. Im Anschluss an die Erste Juristische Prüfung vor dem Justizprüfungsamt Hamm im April 2017 absolvierte er den Vorbereitungsdienst am Landgericht Münster. Die Zweite Juristischen Prüfung legte er im August 2019 vor dem Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen ab. Im Anschluss verfasste er seine von Prof. Dr. Mark Deiters betreute Dissertation (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht) an der Universität Münster. Gleichzeitig arbeitete er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit 2023 ist Jonas Joosten als Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht in Köln tätig.