Wie kann dem Schuldner in einem Insolvenzverfahren eine selbstständige Tätigkeit ermöglicht werden? Gemäß
35 II 1 InsO kann der Verwalter erklären, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Die Studie beleuchtet die Rechtsfolgen dieser sogenannten Negativerklärung. Hierbei zeigt der Autor insbesondere auf, dass die vorherrschende Meinung, welche in der Erklärung auch eine "Freigabe" beruflicher Alt-Verträge sieht, kaum haltbar ist. Er entwickelt demzufolge einen eigenen Lösungsansatz. Abschließend werden parallele Zweitinsolvenzverfahren untersucht, die eröffnet werden können, sollte sich der Schuldner nach der Negativerklärung neu verschulden.
35 II 1 InsO kann der Verwalter erklären, dass Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Die Studie beleuchtet die Rechtsfolgen dieser sogenannten Negativerklärung. Hierbei zeigt der Autor insbesondere auf, dass die vorherrschende Meinung, welche in der Erklärung auch eine "Freigabe" beruflicher Alt-Verträge sieht, kaum haltbar ist. Er entwickelt demzufolge einen eigenen Lösungsansatz. Abschließend werden parallele Zweitinsolvenzverfahren untersucht, die eröffnet werden können, sollte sich der Schuldner nach der Negativerklärung neu verschulden.