Die gesetzliche Krankenversicherung ist seit Jahren Gegenstand gesetzgeberischen Reformeifers und Normierungsfleißes, ohne daß die grundsätzlichen Probleme gelöst wurden. Gerade in diesem Bereich widerspricht die Sonntagsrhetorik von »Bürgernähe« und »schlankem Staat« der Alltagserfahrung. »Detailbesessene Regelungsintensität« (Reiter) bringt die soziale Selbstverwaltung in die Nähe einer staatlichen Vollzugsorganisation. Davon sind in besonderer Weise die Kassenärztlichen Vereinigungen betroffen, die von Gesetzes wegen nicht nur die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen, sondern auch nach Art eines genossenschaftlichen Zusammenschlusses die Rechte der Vertragsärzte wahrzunehmen haben.
«Die Selbstverwaltung im Krankenversicherungsrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsaufsicht über Kassenärztliche Vereinigungen« war das Thema einer Fortbildungstagung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers in der Zeit vom 20. bis 21. Januar 1995 stattfand. Vertreter von Wissenschaft und Praxis trafen zu einem Meinungsaustausch zusammen, der sich weitgehend in den abgedruckten Referaten sowie der Podiumsdiskussion widerspiegelt.
(Vorwort des Herausgebers)
«Die Selbstverwaltung im Krankenversicherungsrecht - unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsaufsicht über Kassenärztliche Vereinigungen« war das Thema einer Fortbildungstagung der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, die unter der wissenschaftlichen Leitung des Herausgebers in der Zeit vom 20. bis 21. Januar 1995 stattfand. Vertreter von Wissenschaft und Praxis trafen zu einem Meinungsaustausch zusammen, der sich weitgehend in den abgedruckten Referaten sowie der Podiumsdiskussion widerspiegelt.
(Vorwort des Herausgebers)