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Nach Konkursantragstellung wird von Amts wegen die Sequestration angeordnet, wenn über den Konkursantrag noch nicht entschieden werden kann ( 106 Abs. 1 KO). Der Sequester soll das Vermögen des Schuldners sichern, bewahren und möglichst mehren. Den Auswirkungen der Sequestrationsanordnung wird insbesondere anhand der Fortführung eines Geschäftsbetriebes nachgegangen. Die unzulängliche Regelung in 106 Abs. 1 KO bildet den gesetzlichen Rahmen für die Befugnisse und Aufgaben des Sequesters, denen dessen Rechtsstellung anzupassen ist.

Produktbeschreibung
Nach Konkursantragstellung wird von Amts wegen die Sequestration angeordnet, wenn über den Konkursantrag noch nicht entschieden werden kann ( 106 Abs. 1 KO). Der Sequester soll das Vermögen des Schuldners sichern, bewahren und möglichst mehren. Den Auswirkungen der Sequestrationsanordnung wird insbesondere anhand der Fortführung eines Geschäftsbetriebes nachgegangen. Die unzulängliche Regelung in 106 Abs. 1 KO bildet den gesetzlichen Rahmen für die Befugnisse und Aufgaben des Sequesters, denen dessen Rechtsstellung anzupassen ist.
Rezensionen
"Ohne Einschränkung kann gesagt werden, daß der Verfasser die Sequestration umfang- und kenntnisreich darstellt." (Dr. Ulrich Brink, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht)
"Als Lektüre für Konkursrichter wie Sequester ist es gleichermaßen empfehlenswert, setzt es sich doch mit den teilweise konträren Meinungen ebenso auseinander, wie es die gesamte Palette praktischer Möglichkeiten des Agierens eines Sequesters immer ausgerichtet an seiner Funktion aufzeigt." (Klaus Nöcker, Der Deutsche Rechtspfleger)