Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Lehrstuhl für Finanzierung und Banken), Veranstaltung: Seminar Kreditsicherheiten, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Kredit leitet sich aus dem Lateinischen "credere" ab und bedeutet "jemandem glauben bzw. Vertrauen schenken". Dieses Vertrauen bedeutet unter ehrenwerten Kaufleuten die ordnungsgemäße Zahlung der monatlichen Zins- und Tilgungsraten. Dennoch gibt es Kreditnehmer, die ihren Zahlungen nicht nachkommen. Für die Kreditgeber entstehen Forderungsausfälle, die in vielen Beispielen mehr als nur "Peanuts" sind und erhebliche Wertberichtigungen nach sich ziehen. Von daher sind verstärkte Bonitätsprüfungen und vor allem die Einbringung von Kreditsicherheiten eine konsequente Vorgehensweise der Kreditgeber.Überwiegend im Geschäfts- und Firmenkundensegment kommt die aus dem Pfandrecht heraus entwickelte Sicherungsübereignung zum Einsatz. Aufgrund dieser Entwicklung ist die Sicherungsübereignung als einzige Kreditsicherheit nicht gesetzlich geregelt. Die Kreditinstitute haben sich auf grundlegende Sachverhalte geeinigt, die von allen beteiligten Parteien akzeptiert und angewendet werden. Dennoch ergeben sich bei der Sicherungsübereignung Risiken, die vor allem bei der Verwertung und im Insolvenzfall auftreten, wenn es zu Überschneidungen mit anderen Anspruchsrechten aus Sicherungsverträgen kommt.In meiner Arbeit gebe ich zu Beginn einen Überblick über die Bedeutung und die Arten der Sicherungsübereignung. Anschließend widme ich mich den erforderlichen Voraussetzungen für eine gültige Sicherungsübereignung. Nach der Überwachung der Sicherungsabsprachen und den Besonderheiten bei der Verwertung, erläutere ich zum Abschluss meiner Arbeit die Probleme, die bei einer Sicherungsübereignung auftreten können und wie diese Probleme umgangen werden können.
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