Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Prävention und Polizeiwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit soll reflektiert werden, wie die Jugendstrafe im Kontext des Erziehungsgedankens, aus justizieller und (sozial-)pädagogischer Perspektive bewertet werden kann hinsichtlich (der Erfüllung) ihrer Zielsetzung und ob sie aus der Perspektive eines demokratischen, lebensweltorientierten Erziehungsverständnisses noch gerechtfertigt ist. Letzteres ist im Sinne einer Effektivität mit Bezug auf die Zielsetzung des Erziehungsgedankens vor dem Hintergrund vorherrschender Erziehungsverständnisse postmoderner Gesellschaften zu verstehen.Das Jugendstrafrecht als Täterstrafrecht stellt im Gegensatz zum sachverhaltsbezogenen Erwachsenenstrafrecht im Hinblick auf den Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) die Erforschung der Persönlichkeit der beschuldigten Person in den Mittelpunkt.Zusammenfassung der Anmerkungen der Dozierenden:- Einleitung zu lang (lieber aufteilen)- Warum versucht wird das Verständnis von Erziehung zu definieren, wenn dies vorab als zum Scheitern verurteilt erklärt wird, hat sich nicht erschlossen- Flüchtigkeitsfehler im Literaturverzeichnis
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