Der erste Nachkriegsmagistrat Berlins wurde im Mai 1945 von der sowjetischen Besatzungsmacht eingesetzt und blieb bis Ende 1946 im Amt. Er war als Auftragsregierung unter alliierter Oberhoheit tätig und sah sich mit der schier unlösbaren Aufgabe konfrontiert, die Folgen der von den Nationalsozialisten herbeigeführten Kriegskatastrophe zu bewältigen. Von seinen Sitzungen ließ dieser pluralistisch zusammengesetzte, aber kommunistisch dominierte Magistrat ausführliche Verlaufsprotokolle anfertigen, in denen das ganze Spektrum der damaligen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, baulichen und kulturellen Probleme in der ehemaligen Reichshauptstadt festgehalten ist. Die in dieser Edition publizierten Magistratsprotokolle bilden daher die wichtigste Quellengruppe für die frühe Berliner Nachkriegsgeschichte.