Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Psychologie - Persönlichkeitspsychologie, Note: 1, Universität Wien (Institut für Partikulogie), Sprache: Deutsch, Abstract: Partikulogische PersönlichkeitsdiagnostikPersönlichkeitsdiagnostik steht im Dienst der psychologischen / klin. psychologischen Beratung, psychologischen / klin. psychologischen Behandlung, sowie der Personalvorauswahl und -auswahl, der Berufseigungsüberprüfung, der Berufslaufbahnberatung, und gewiß noch einigen weiteren Fachbereichen.Was wird diagnostiziert?Einige Persönlichkeits-relevante Phänomene des Menschseins: Interessen, Emotionen, Lieblingsbeschäftigungen (=Hobbies), Arten von Ängsten, Neigung und Umgang bzgl. Streß(=Überbelastung), Extraversion/Introversion, und vieles ähnliche mehr.Alle "Dienstgeber", für die eine persönlichkeitsdiagnostische Untersuchung gemacht wird, erwarten Aufklärung über die besonders ausgeprägten Eigenschaften eines Menschen, die schlechten sowie die guten. Die guten Eigenschaften interessieren immer, die schlechten nur deshalb, weil sie anstelle bestimmter guter Eigenschaften in demjenigen Menschen vorkommen.Was ist eine gute Eigenschaft?Im Berufsleben, betreffs Arbeitspotential, bei der Berufssuche, aber auch in der privaten Hilfebedürftigkeit, im Krankheitsfall, oder in Situationen mit besonderen Anforderungen, in Krisensituationen und ähnlichem interessieren die für all diese Belange erstrebenswerten und hilfreichen Eigenschaften zur Bewältigung der betreffenden Aufgaben. Sind diese oder manche von diesen Eigenschaften nicht gegeben, so gibt es gesetzliche, ethische, oder ungeschriebene, gesellschaftlich aber verlangte Vorgaben, wie mit dem betrefffenden Menschen umzugehen ist. Man weist hin, man bestraft, man maßregelt, man verbietet. Jeder moderne Staat hat ein Rechtssystem, in dem verschiedene Menschen mit diesen Regelungen im Bezug auf andere Menschen, denen bestimmte gute Eigenschaften fehlen, betraut sind: Polizisten, Rechtsanwälte, Detektive,Ärzte, Therapeuten, Lehrer, und so weiter.Dieses Rechtssystem ist in verschiedenen Staaten auf verschiedene Weise weiterentwickelt, die Gesetzgebung reicht in verschiedenen Staaten unterschiedliche weit ins Verkehrstechnische, in die Medikamentenabrechnung, zum Drogenverbot und Gewaltverzicht, unterschiedlich weit also in die Infrastruktur des Berufs- und Privatlebens.
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