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Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,75, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Erste Überlegungen zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform sinderstmals beim 34. Deutschen Juristentag 1926 in Köln zu Tage getreten1. Dieser Gedankeverdichtete sich erstmals im Jahre 1959 im Anschluss an die Verabschiedung der RömischenVerträge vom 25. März 19572. Die Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Gesellschafterwies sich jedoch als sehr schwierig, so dass schließlich…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,75, Hochschule München, Sprache: Deutsch, Abstract: Erste Überlegungen zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform sinderstmals beim 34. Deutschen Juristentag 1926 in Köln zu Tage getreten1. Dieser Gedankeverdichtete sich erstmals im Jahre 1959 im Anschluss an die Verabschiedung der RömischenVerträge vom 25. März 19572. Die Erarbeitung einer gemeinsamen europäischen Gesellschafterwies sich jedoch als sehr schwierig, so dass schließlich erst im Rahmen des EuropäischenRats von Nizza im Jahre 2000 ein gemeinsamer Konsens gefunden werden konnte. Im Anschlussdaran konnte die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaftsowie die Richtlinie betreffend die Mitbestimmung der Arbeitnehmer am 8. Oktober 2001verabschiedet werden. In Kraft getreten sind die beiden Richtlinien jeweils zum 8. Oktober20043.Von nun an kann die Rechtsform der Societas Europaea (SE) europaweit gewählt werden.Eine Rechtsform stellt die von der jeweiligen Rechtsordnung aufgestellten rechtlichen Grundlagenzur Regelung der rechtlichen Struktur des Unternehmens dar. Sie regelt die rechtlichenBeziehungen zum Unternehmensumfeld, sowie die innere Organisation des Unternehmens4.Von der Einführung der SE versprachen sich die Europapolitiker Einsparungen an Transaktionskostender europäisch agierenden Unternehmen. Mittels der SE soll für Unternehmen, diein mehreren europäischen Ländern tätig sind, eine einfachere Konzernstruktur gewählt werdenkönnen. Anstatt in jedem europäischen Tätigkeitsstaat eine eigene Tochtergesellschaft zuGründen ist es nun möglich über Betriebsstätten in den jeweiligen Ländern tätig zu werden5.
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