Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand dieser Arbeit wird die Analyse der geplanten Europäischen Privatgesellschaft (lat. Societas Privata Europaea, nachfolgend SPE) sein. An gegebenen Stellen wird der Vergleich mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend GmbH) gezogen und die Vor- und Nachteile näher erläutert. Mit der Europäischen Privatgesellschaft verfolgt die Europäische Union (nachfolgend EU) bereits seit mehreren Jahren das Ziel, eine EU-weite Gesellschaftsform für kleinere und mittlere Unternehmen (nachfolgend KMU) zu schaffen. Man will dem ökonomischen Bedürfnis des Mittelstandes nach einer supranationalen Gesellschaft genüge tragen.1 Als eine Rechtsform der europäischen Kapitalgesellschaften, soll die Europäische Privatgesellschaft eine Ergänzung zur Europäischen Aktiengesellschaft (nachfolgend SE) darstellen und die rechtlichen wie administrativen Hindernisse auf dem Binnenmarkt reduzieren. Sie ist als eine supranationale Gesellschaft mit beschränkter Haftung, speziell für einen geschlossenen Gesellschafterkreis konzipiert.2 Wie andere supranationale Gesellschaftsformen soll die Europäische Privatgesellschaft die rechtlichen wie administrativen Hindernisse am Binnenmarkt reduzieren.3 Es gilt eine einheitliche Gesellschaftsform, für alle EU-Mitgliedsstaaten zu etablieren. Im Gegensatz zur Europäischen Aktiengesellschaft versucht man bei der Europäischen Privatgesellschaft eine einheitlich geltende Regelung auf EU-Ebene zu schaffen, mit möglichst wenig nationalem Einfluss. Nur so kann eine Europäische Privatgesellschaft unter fairen und gleichen Bedingungen in Europa gewährleistet werden. Diesbezüglich verfolgt man das Ziel die Europäische Privatgesellschaft in einer europäischen Verordnung zu regeln. Eine Verordnung auf EU-Ebene entfaltet gemäß Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Durchgriffswirkung. Das heißt, dass die Verordnungen mit Beschluss allgemeine Geltung entfalten und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat verbindlich gelten. Sie müssen von den EU-Mitgliedstaaten nicht erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Die sogenannte "Europa-GmbH" wie die Europäische Privatgesellschaft im deutschen Schrifttum auch bezeichnet wird, hat als Ziel die schnelle und unbürokratische Neugründung einer europäischen Gesellschaft zu ermöglichen. Des weitern verfolgt man mit der Europäischen Privatgesellschaft die Kosten für Beratungen einzusparen.
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